Ein Mann und ein Techniker vor einer Hauswand.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Sie wollen Ihre Heizung austauschen oder Ihr Gebäude sanieren? Erfahren Sie hier, welche Förderungen es gibt und wo Sie Zuschüsse beantragen können!

Datum: 09.07.2026

Einführung

Heizungstausch und Gebäudesanierung

Sie wollen Ihre Heizung tauschen und auf klimafreundliche Energien setzen? Oder Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes? Sie wollen einzelne Maßnahmen – wie die Dämmung der Gebäudehülle oder den Einbau moderner Fenster – umsetzen oder ihr Gebäude komplett sanieren? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie bei der Umsetzung all dieser Vorhaben. So machen Sie Ihr Zuhause zukunftsfest und senken Ihre Energiekosten.

Aktuelles

Neuerungen in der BEG-Förderung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte für eine Reform der BEG beschlossen. Die Gebäudeförderung wird damit sozialer, effizienter und fokussierter.

Heizungsförderung (KfW): Die Förderhöhe orientiert sich künftig noch stärker am Einkommen und an der Frage, ob Kinder in der Familie leben. 

Eine Grundförderung bleibt in der Heizungsförderung für alle bestehen. Neu ist eine stärkere soziale Staffelung des Einkommensbonus – kleinere Einkommen werden noch stärker gefördert. Durch einen Familienzuschlag profitieren Familien mit mindestens einem Kind zukünftig besonders.

Der Klimageschwindigkeitsbonus für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen bleibt bestehen. Dieser sinkt ab sofort schrittweise, um Effizienzsteigerungen anzureizen.

Sanierungsförderung (BAFA): Die Grundförderung in Höhe von 15 Prozent für Effizienzmaßnahmen am Gebäude bleibt für alle Antragstellenden bestehen. Ab 2027 kommt ein neuer Bonus für Effizienzmaßnahmen an energetisch sehr schlechten Gebäuden hinzu – sog. Worst Performing Buildings (WPB-Bonus). So wird die Sanierungsförderung noch zielgerichteter.

Durch eine schrittweise Absenkung (Degression) bei den förderfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern wird auch hier die Kosteneffizienz gestärkt. Änderungen gibt es ebenso beim iSFP-Bonus. Dieser bleibt in Höhe von 5 Prozent bestehen, allerdings werden die Anforderungen angehoben: Er ist künftig an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können Anträge unter den neuen Konditionen bei KfW und BAFA gestellt werden.

Die Strukturen der BEG bleiben bestehen. Das heißt, auch weiterhin ist die KfW für die Heizungsförderung und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für weitere Effizienzmaßnahmen zuständig.

Bereits bewilligte Anträge sind rechtsverbindliche Zusagen und es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Die zugesagte Fördersumme ist entsprechend verbindlich reserviert und wird ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen wurde. Auch bereits eingereichte Anträge werden zu den bei Einreichung geltenden Förderbedingungen geprüft.

Änderungen kompakt zusammengefasst: Einzelheiten der Förderung können Sie dem Dokument zur neuen Gebäudeförderung (PDF, 183 KB) entnehmen.

Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zur Förderung?

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Hintergrund

Die Förderprogramme der BEG

Die BEG bündelt mehrere Förderprogramme unter einem Dach: Für die vier Teilbereiche sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe zuständig.

Icon: Dach mit Schornstein

Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Heizungsförderung sowie Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Mit der BEG EM werden der Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen durch die KfW sowie weitere einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert. Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind zum Beispiel der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung des Heizsystems. Die Fördermittel können sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude (wie Geschäfts- oder Bürohäuser) oder Gebäude mit einer gemischten Nutzung beantragt werden.

Icon: Haus mit überkreuzten Hammer und Maulschlüssel

Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden

Die BEG WG fördert die Sanierung bestehender Wohngebäude (zum Beispiel Eigentumswohnung, Ein- und Mehrfamilienhaus oder Wohnheim) auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal). Bei der KfW können zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragt werden. Die Tilgungszuschüsse fallen dabei umso höher aus, je besser das künftige Effizienzhaus-Niveau des Gebäudes ist.

Icon: Zwei Gebäude, die leicht versetzt stehen

Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden

Ähnlich wie bei der BEG WG stehen zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, um eine bestehende Immobilie (etwa Gewerbegebäude, kommunale Gebäude, Krankenhaus) zum Effizienzgebäude zu sanieren.

Icon: im Bau befindliches Gebäude und Baukrahn

Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)

Für Neubauten sind zinsvergünstigte Kredite über das Programm „Klimafreundlicher Neubau" in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhältlich. Gefördert wird der Bau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude in verschiedenen Stufen.

Mehr erfahren

  • BEG Richtlinien

    Die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren über die gesetzlichen Förderrichtlinien inklusive der technischen Mindestanforderungen.

  • BEG Fachinformationen

    Das BEG Reporting (Gesamtüberblick über die Maßnahmen in der BEG Sanierungsförderung bei KfW und BAFA), die BEG Evaluation (Förderbilanz des BEG) und die aktuellsten Daten zur BEG Heizungsförderung finden Sie in unseren Fachinformationen zur BEG.

  • Förderdatenbank

    In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen.

  • Förderprogramme für Eigenheim, Kommune oder Unternehmen

    Wählen Sie das Förderprogramm, das zu Ihrem Vorhaben passt und profitieren Sie von attraktiven Konditionen.

  • Beratung

    Sie möchten ein Gebäude sanieren und wollen dabei auf erneuerbare Energien setzen und die Energieeffizienz verbessern? Nutzen Sie passende Beratungsangebote, bevor Sie sich entscheiden. Unterstützung gibt es zum Beispiel bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen oder durch eine Energieberatung für Wohngebäude, in deren Rahmen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.

Zwei Personen vor ihrer neuen Wärmepumpe zusammen mit einem Techniker.
Symbol: Telefonberatung Hotline 0800 - 0115 000 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr