Mit einem hydraulischen Abgleich oder dem Austausch veralteter gegen hocheffiziente Heizungspumpen lassen sich Strom- und Heizkosten sparen. Das
BMWK fördert diese Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent.Die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist besonders einfach: Sie müssen sich vor dem Abschluss des Vertrags für die Durchführung der Maßnahme lediglich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Dem Antrag ist eine Erklärung des Fachunternehmers oder eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (
www.energie-effizienz-experten.de) über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten beizufügen. Sie erhalten daraufhin unverzüglich eine Registrierungsnummer. Die Auszahlung erfolgt auch durch das
BAFA, nachdem Sie Ihre Rechnung mit der Fachunternehmererklärung oder der Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste unter Angabe der Registrierungsnummer für die durchgeführte Maßnahme eingereicht haben.Bitte beachten Sie folgende Änderungen: Der Antragstellerkreis für die Förderung auf Heizungsoptimierung wurde zum 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten begrenzt. Das heißt größere Wohnungsunternehmen ab sechs Wohneinheiten fallen aufgrund einer neuen gesetzlichen Pflicht zur Heizungsoptimierung aus der Förderung raus. Für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten ändert sich nichts an den oben beschriebenen Regelungen.