Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 12/2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Ab 2024 gelten höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Weitere Effizienz- maßnahmen werden auch künftig mit bis zu 20 Prozent gefördert.

WO BEANTRAGEN

Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Fenstertausch oder Dämmung, beim BAFA.

AB WANN BEANTRAGN

Heizungstausch:
Ab 27. Februar 2024: für Einfamilienhäuser

Zeitlich gestaffelt für Mehrfamilienhäuser sowie für Vermieterinnen und Vermieter, Kommunen und Unternehmen

Einzelne Effizienzmaßnahmen:
Ab 1. Januar 2024: für alle Antragstellenden

ÜBERGANGSREGLUNG BEIM HEIZUNGSTAUSCH

Der Heizungstausch kann ab sofort be- auftragt und der Förderantrag nach- gereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Mehr erfahren auf www.energiewechsel.de/beg

Quelle: BMWK, Stand 12/2023