© BMWK, Stand 09/2023
NEUBAU (noch nicht errichtet)
im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024
Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028
BESTANDSGEBÄUDE
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch notwendig
Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.*
Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen.
*Diese Grafik bietet einen ersten Überblick. Weitere Infos gibt es unter energiewechsel.de/geg