Neues GEG: Das gilt seit Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 09/2023

NEUBAU (noch nicht errichtet)

im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 1. Januar 2024

Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026/2028

BESTANDSGEBÄUDE

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch notwendig

Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.*
Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen.

*Diese Grafik bietet einen ersten Überblick. Weitere Infos gibt es unter energiewechsel.de/geg