Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Kommunen
Einleitung
Von Solarthermie, Wärmepumpe über Biomasseanlage bis zur Gebäudedämmung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Sanierung von Gebäuden in Kommunen. Umstellen lohnt sich!
kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände), gemeinnützige Einrichtungen einschließlich Kirchen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Contractoren
Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Die förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden betragen höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr und bei Nichtwohngebäuden sind es maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 15 Millionen Euro pro Kalenderjahr. Für Einzelmaßnahmen, welche sich nicht auf das gesamte Nichtwohngebäude beziehen, ist für die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Maßnahme betroffen ist.
Dazu zählen:
Maßnahmen an der Gebäudehülle:
20 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
20 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
20 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
Maßnahmen an der Anlagentechnik:
20 bis 50 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen (Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready", Gas-Hybrid-Heizungen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen)
30 bis 45 Prozent für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit erneuerbaren Energien (Mindestanteil 25 Prozent)
30 bis 45 Prozent für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten mit einem Mindestanteil von 55 Prozent erneuerbarer Energien
20 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
20 Prozent für den Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung oder energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude)
20 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
20 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
Ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent bei Biomasse-Anlagen und erneuerbare-Energien- Hybridheizungen ist möglich, wenn der Emissionsgrenzwert für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m3 eingehalten wird. Der Einbau von Ölheizungen wird nicht gefördert.
Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.
Unbedingt beachten: Stellen Sie Ihren BEG-Antrag vor Vertragsabschluss mit ausführenden Firmen!
Der erste Schritt für energieeffizientes Sanieren mit erneuerbaren Energien: eine gute Energieberatung
Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Diese finden Sie in der Expertenliste des BMWK. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird über 3 Module, mit 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gefördert:
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit eingebunden werden. Bei Anträgen für Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten optional.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf
maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.
Sie haben Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, z. B. zu folgenden Themen:
Für eine Förderung einer innovativen und hocheffizienten Heizung mit Brennstoffzelle können Sie das Förderprogramm "Zuschuss Brennstoffzelle" (433) nutzen.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.