Dekarbonisierung der Wärmeversorgung

Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Die Energiewende im Wärmebereich ist daher zentral, um energie- und kosteneffizient zu heizen und die klimapolitischen Ziele zu erreichen.

Aktuelles

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.

Der Gesetzentwurf im Einzelnen

Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.

Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: wie beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.

Grafische Darstellung eines Einfamilienhauses und verschiedener Heizungsarten mit dem Text "Gebäudemodernisierungsgesetz. Was gilt für Neubau und Bestand?"

Stand: Kabinettsbeschluss 13.05.2026

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.

Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.

Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.

Zum Schutz von Mietern wird eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, geregelt.

  • Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
  • Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
Grafik mit Tortendiagramm zu "Mindestanteil grüner Brennstoffe ab 2029 bei neuen Öl- und Gasheizungen": 2029 10% (Stufe 1) - 2030 15 % (Stufe 2) - 2035 35 % (Stufe 3) - 2040 60 % (Stufe 4)

Stand: Kabinettsbeschluss 13.05.2026

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie