Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung und die systemische Förderung, das BAFA für die Förderung von sonstigen Effizienzmaßnahmen in der BEG EM (z.B. Gebäudehülle sowie die Errichtung/ der Umbau/ die Erweiterung eines Gebäudenetzes) zuständig. Für den Teilbereich Einzelmaßnahmen BEG EM (Heizung und Effizienzmaßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschussförderung, für die systemische Förderung (ganzheitliche Sanierung eines Gebäudes) für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei der Kreditfinanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschussförderung. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen.

BEG EM: Die Grundförderung in der Heizungsförderung und für sonstige Effizienzmaßnahmen bleibt für alle Antragstellergruppen bestehen.

Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig.

Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.