Einige Fördertatbestände, die in den neuen BEG-Förderrichtlinien bereits angelegt sind, treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft:

BEG EM/ BEG WG/ BEG NWG:

  • Förderung von Strahlungsheizungen in NWG (voraussichtlich Dezember 2026)
  • Begrenzung der Förderung von Einzelheizungen bei verbindlicher Erklärung eines Wärmeversorgers zu künftigem Fernwärmeanschluss (Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben)

BEG EM:

  • Begrenzung der Förderung für Ersatz von EE-Heizungen („Grün zu Grün“) (1. Quartal 2027)
  • Anforderung an digitale Schnittstelle von Wärmepumpen (1. Juli 2027)
  • Absenkung Grundförderung für Wärmepumpen und neuer Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen i.H.v. 15 % (voraussichtlich 1. Quartal 2027)
  • Neuer WPB-Bonus für Effizienzmaßnahmen (nicht für reine Fenstermaßnahmen und Heizungsförderung) i.H.v. 5 % (1. Quartal 2027)

BEG WG/ BEG NWG:

  • Einführung SerSan-Bonus für NWG (Ende September 2026)
  • Erweiterung SerSan-Bonus für WG (Ende September 2026)
  • Vereinfachung der NH-Klasse hin zu Lebenszyklusbetrachtung (LCA) (Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben)