Mit der Reform wird die Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt, die Förderung stärker abhängig vom Einkommen zu gewähren.

a) Einkommensstufen und Einkommens-Bonus

Der Einkommens-Bonus in der Heizungsförderung wird in drei Stufen gewährt:

  • Stufe 1: zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
    → Einkommens-Bonus: 40 % (bisher 30 %)
  • Stufe 2: zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 30.001 bis 40.000 Euro
    → Einkommens-Bonus: 30 % (unverändert)
  • Stufe 3: zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 40.001 bis 50.000 Euro
    → Einkommens-Bonus: 10 % (bisher kein Einkommens-Bonus)

b) Maximaler Fördersatz

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro oder Haushalte mit einem minderjährigen Kind und einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 können nun einen maximalen Fördersatz von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben erreichen.
  • Für Haushalte mit einem Haushaltsjahreseinkommen über 30.000 Euro gilt weiterhin ein maximaler Fördersatz von 70 %.

Dadurch werden Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung deutlich stärker unterstützt. Mit der Staffelung können mehr Haushalte vom Einkommens-Bonus profitieren, gleichzeitig steigen die maximal möglichen Förderbeträge für die niedrigsten Einkommensgruppen an. Für mittlere Einkommensgruppen bleiben die Förderbeträge etwa gleich, während sie für höhere Einkommen niedriger ist.

Beispiel:
Ein Haushalt verfügt über ein Haushaltsjahreseinkommen von 28.000 Euro und plant den Einbau einer Wärmepumpe. Bei förderfähigen Ausgaben von 22.000 Euro könnte der Haushalt eine Förderung von bis zu 15.400 Euro erhalten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus: Grundförderung (30 % = 6.600 Euro) und dem Einkommens-Bonus (40 % = 8.800 Euro).

Nach Reform2026I.2027II.2027

förderfähige Ausgaben
zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Einkommens-Bonus %

28.000 28.000 26.500

0-30.000 | mit Kind 0-40.000

40 %
22.400
80 %*
21.800
80 %**
20.670
78 %***

30.001-40.000 | mit Kind 40.001-50.000

30 %

19.600
70 %*
19.075
70 %**
18.020
68 %***

40.001-50.000 | mit Kind 50.001-60.000

10 %

15.680
56 %*
14.170
52 %**
12.720
48 %**

ab 50.001 | mit Kind ab 60.001

0 %

12.880
46 %*
11.445
42 %**
10.070
38 %***

Maximal möglicher Fördersatz, wenn alle entsprechenden Boni in der geltenden Höhe zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgenutzt werden:

*maximaler Fördersatz berücksichtigt: Grundförderung + Einkommens-Bonus + Klimageschwindigkeits-Bonus
**maximaler Fördersatz berücksichtigt: Grundförderung + Wertschöpfungs-Bonus + Einkommens-Bonus + Klimageschwindigkeits-Bonus (12 %)
***maximaler Fördersatz berücksichtigt: Grundförderung + Wertschöpfungs-Bonus + Einkommens-Bonus + Klimageschwindigkeits-Bonus (8 %)