In der Heizungsförderung wird mit dem Familienzuschlag erstmals die Familiensituation der Antragstellenden berücksichtigt. Der Familienzuschlag ermöglicht Familien mit Kindern im Haushalt leichter den Zugang zum Einkommens-Bonus. Bei Familien mit Kindern reduziert sich das zu versteuernde Einkommen (zvE) einmalig und pauschal um 10.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt, zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt lebt (Nachweis durch Meldebescheinigung). Auch wenn mehrere minderjährige Kinder im Haushalt leben, wird der Familienzuschlag nur einmal gewährt.

Beispiel: Eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind hat ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 40.000 Euro. Durch den Familienzuschlag reduziert sich einmalig pauschal das für die Förderung relevante Haushaltseinkommen auf 30.000 Euro (Stufe 1, vgl. FAQ A.2.2) und die Familie erhält einen Einkommens-Bonus von den 40 % statt 30 %.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zVE)Höhe des Einkommens-Bonus für Haushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHöhe des Einkommens-Bonus für Haushalt mit mind. einem Kind unter 18 Jahren
ab 60.001 Eurokein Einkommens-Bonuskein Einkommens-Bonus
50.001 bis 60.000 Eurokein Einkommens-Bonus10 %
40.001 bis 50.000 Euro10 %30 %
30.001 bis 40.000 Euro30 %40 %
bis 30.000 Euro40 %40 %