Das zu versteuernde Einkommen (zvE) wird vom Finanzamt berechnet und im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Es ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.

Das zvE ergibt sich aus den gesamten Einkünften einer Person (z.B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung usw.). Ob das Finanzamt bei der Angabe dieses zu versteuernden Einkommens z.B. individuelle Freibeträge für Kinder berücksichtigt hat oder nicht, ist für die Prüfung der Einkommensstufe zum Erhalt des Einkommens-Bonus nicht relevant.

Für den Einkommens-Bonus ist nicht das zvE einer einzelnen Person entscheidend, sondern das Haushaltsjahreseinkommen. Dieses wird wie folgt ermittelt:

  • Zunächst wird für jedes relevante Haushaltsmitglied das jeweilige zvE eines Kalenderjahres herangezogen.
  • Aus den zvE der relevanten Haushaltsmitglieder wird das Haushaltsjahreseinkommen gebildet.
  • Für die Einordnung in die Einkommensstufe des Einkommens-Bonus wird dann der Durchschnitt aus den Haushaltsjahreseinkommen der zweiten und dritten Kalenderjahre vor Antragseingang berechnet.

Dieser durchschnittliche Wert bestimmt, in welche Stufe des Einkommens-Bonus (10 %, 30 % oder 40 %) ein Haushalt fällt.