Die Degression wirkt als Anreiz für einen frühen Heizungstausch: Je früher der Antrag gestellt wird, desto höher ist die Förderung. Bereits zugesagte Förderungen behalten ihre Gültigkeit.

Die förderfähigen Ausgaben (Förderhöchstbetrag) in der Heizungsförderung für Wohngebäude sinken für die erste Wohneinheit schrittweise und transparent alle sechs Monate um 750 Euro ab. Zum Neustart der Förderung betragen die förderfähigen Ausgaben 28.000 Euro. Zum 1. Februar 2027 werden sie um 750 Euro abgesenkt. Ende 2030 liegen die förderfähigen Ausgaben dann bei 22.000 Euro. Durch die Absenkung werden Effizienzpotentiale in der Förderung angehoben.

Für Nichtwohngebäude sinkt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben (Förderhöchstbetrag) ebenfalls planbar und stufenweise alle sechs Monate. Die Berechnung des Förderhöchstbetrages richtet sich hier nach der beheizten Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes.

Auch der Klimageschwindigkeits-Bonus wird schrittweise abgesenkt: zum Neustart der Förderung beträgt der Bonus 16 %-Punkte. Anschließend wird er alle sechs Monate um jeweils 4 %-Punkte abgesenkt, bis er ab Mitte 2028 entfällt.