Der Emissionsminderungs-Zuschlag wurde für besonders feinstaubarme Biomasseanlagen gewährt. Entsprechende Filtersysteme haben sich inzwischen weitgehend als Standard am Markt etabliert, sodass eine zusätzliche Förderung nicht mehr notwendig ist. Die Abschaffung dieses technologiespezifischen Bonus trägt deutlich zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Systematik bei.