Aktuell kann über die BEG auch der Wechsel von einer bestehenden Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (EE) zu einer neuen EE-Heizung gefördert werden – zum Beispiel der Austausch einer alten Wärmepumpe gegen eine neue. Diese sogenannte „Grün-zu-Grün“-Förderung soll künftig begrenzt werden.

Zwar sind neue EE-Heizungen in der Regel effizienter, aber beim Austausch einer Heizung, die bereits mit erneuerbaren Energien betrieben wird, ist die zusätzliche CO₂-Einsparung deutlich geringer als beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung. Im Sinne einer effizienten Verwendung der Fördermittel (möglichst viel CO₂-Einsparung pro eingesetztem Euro Steuergeld) soll sich die Förderung daher stärker auf den Umstieg von fossilen Heizungen zu EE-Heizungen konzentrieren. Die Neuregelung ist ab dem 1. Quartal 2027 vorgesehen.

Konkret ist geplant:

  • Für den Ersatz eines alten EE-Wärmeerzeugers, der vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtausgaben als förderfähig berücksichtigt.

    Beispiel: Ersatz einer Wärmepumpe, die vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde, durch eine neue Wärmepumpe. In der Bestätigung zum Antrag (BzA) werden für die neue Wärmepumpe Gesamtausgaben von 20.000 Euro angegeben. Als förderfähige Ausgaben werden 25 % der Gesamtausgaben berücksichtigt: 20.000 Euro x 25 % = 5.000 Euro.

    Für die Zuschussberechnung werden somit 5.000 Euro als förderfähige Ausgaben angesetzt. Beispiel (Einfamilienhaus mit Grundförderung 30 %): 5.000 Euro x 30 % = 1.500 Euro. Der Zuschuss für die Grundförderung beträgt im Beispiel 1.500 Euro.
  • Der Ersatz eines EE-Wärmeerzeugers, der seit dem 1. Januar 2008 installiert wurde, wird nicht mehr gefördert. Diese neueren EE-Heizungen haben in der Regel bereits eine Bundesförderung erhalten oder hätten diese erhalten können.