Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird im Zuge einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellt und sichert den Fördernehmenden Vorteile in der BEG, nämlich den sogenannten iSFP-Bonus sowie eine Erhöhung der förderfähigen Ausgaben. Diese Vorteile bleiben bestehen.

Ab dem 21.07.2026 werden die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus angehoben. Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP i.H.v. 5 % wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Das heißt, er wird dann je nach Höhe der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme zum Tragen. Ziel ist es, die Effizienz und Zielgenauigkeit des Instruments zu steigern.