Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird im Zuge einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellt und sichert den Fördernehmenden Vorteile in der BEG, nämlich den sogenannten iSFP-Bonus sowie eine Erhöhung der förderfähigen Ausgaben. Diese Vorteile bleiben bestehen.

Ab dem 21.07.2026 werden die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus angehoben. Ziel ist es, die Effizienz und Zielgenauigkeit des Instruments zu steigern.

Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP i.H.v. 5 % wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen in Höhe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne die Erhöhung durch den iSFP-Bonus, mindestens jedoch 30.000 Euro gewährt. Für ein Einfamilienhaus muss daher das Mindestinvestitionsvolumen 30.000 Euro betragen, bei einem Wohngebäude mit drei Wohneinheiten (WE) müssen die förderfähigen Ausgaben mindestens 60.000 Euro betragen (30.000 Euro für die 1. WE + 2 x 15.000 Euro für die 2. + 3. WE). Das Mindestinvestitionsvolumen muss immer in dem jeweiligen Antrag erreicht werden. Eine Addition mit förderfähigen Ausgaben aus anderen Anträgen desselben Antragstellers (im selben Kalenderjahr) für dasselbe Investitionsobjekt findet nicht statt.

Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Das heißt, er wird dann je nach Höhe der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit voraussichtlich erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme zum Tragen.

Beispiel(fiktive) Förderfähige AusgabenFörderung Sanierung Gebäudehülle i.H.v. 15 %Förderhöchstgrenze ohne iSFPanrechenbare Ausgaben für iSFP-Bonus (Spalte 2 – Spalte 4)iSFP-Bonus i.H.v. 5 %Gesamtförderung
Einfamilienhaus mit iSFP-Bonus60.000 Euro9.000 Euro30.000 Euro30.000 Euro1.500 Euro10.500 Euro (17,5 %)
Einfamilienhaus mit iSFP20.000 Euro3.000 Euro30.000 Euro-10.000 Euro1kein Bonus3.000 Euro (15 %)
Zweifamilienhaus mit iSFP-Bonus90.000 Euro13.500 Euro45.000 Euro45.000 Euro2.250 Euro15.750 Euro (17,5 %)
Mehrfamilienhaus mit 10 WE und iSFP-Bonus270.000 Euro40.500 Euro137.000 Euro133.000 Euro6.650 Euro47.150 Euro (17,5 %)

1 förderfähige Ausgaben unterhalb Mindestinvestitionsvolumen