Insbesondere die Sanierung energetisch besonders ineffizienter Gebäude bietet großes Potenzial, Treibhausgasemissionen und Energiekosten für die darin lebenden Menschen zu senken. Um die Sanierungsförderung diesbezüglich noch zielgerichteter aufzustellen, wird der Bonus für sogenannte Worst-Performing-Buildings (WPB) jetzt auch bei den Effizienzmaßnahmen eingeführt (bislang nur in der systemischen Sanierungsförderung hin zu einem Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude der KfW). Der neue WPB-Bonus wird bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt und zum 1. Quartal 2027 eingeführt. Genauere Informationen hierzu werden Ihnen sowohl hier als auch durch die Durchführer der BEG EM (KfW und BAFA) zur Verfügung gestellt.

Definition eines Worst-Performing-Buildings (WPB)

Ein Worst-Performing-Building (WPB) ist ein Wohn- oder Nichtwohngebäude, das in einem sehr schlechten energetischen Zustand ist. Im Rahmen der BEG kann die WPB-Eigenschaft eines Gebäudes auf zwei verschiedene Arten nachgewiesen werden:

a. Nachweis über Energiebedarfsberechnung:

Ein Wohngebäude ist ein WPB im Sinne der BEG, wenn für dieses Gebäude ein sehr hoher Jahres-Endenergiebedarf (≥ 300 kWh/(*a)) ermittelt wird oder ein Energiebedarfsausweis der Klasse H vorliegt.

Ein Nichtwohngebäude ist ein WPB im Sinne der BEG, wenn sein errechneter Energiebedarf viermal größer ist als der eines vergleichbaren Referenzgebäudes.

Die Bestimmung des Energiebedarfs darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal ein Jahr alt sein und muss den Zustand des Gebäudes unmittelbar vor der Sanierung abbilden.

b. Nachweis über Baujahr und Sanierungszustand der Gebäudehülle:

Bei Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten und mit zentraler Warmwasserbereitung kann alternativ der Nachweis über das Baujahr und den Sanierungszustand der thermischen Gebäudehülle erbracht werden. Ein WPB im Sinne der BEG liegt vor, wenn das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und das Gebäude im Wesentlichen unsaniert ist.

Die Einzelheiten zur Definition eines WPB sind im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren unter Nummer 1.6 geregelt.

Voraussetzungen des WPB-Bonus

Voraussetzung für den Erhalt des WPB-Bonus ist, dass die Dämmmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) bzw. einer im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) ab 1. Januar 2021 geförderten Energieberatung (Modul 2) ist. Um den WPB-Bonus zu erhalten, muss nicht das Mindestinvestitionsvolumen zum Erhalt des iSFP-Bonus erreicht werden. Der WPB-Bonus kann mit dem iSFP-Bonus kombiniert werden (dann muss das Mindestinvestitionsvolumen des iSFP-Bonus überschritten werden) oder aber unabhängig davon beansprucht werden, da der WPB-Bonus bereits ab dem ersten Euro für die investive Maßnahme gewährt wird.

Der WPB-Bonus beträgt 5 % und kann in maximal drei Anträgen für das jeweilige Gebäude beantragt werden. Danach ist davon auszugehen, dass sich der Sanierungsstand so verbessert hat, dass man nicht mehr von einem WPB im Sinne der BEG-Förderrichtlinien sprechen kann.

Beispiel

(fiktive) Förderfähige Ausgaben

Förderung Sanierung Gebäudehülle i.H.v. 15 %

iSFP-Bonus i.H.v. 5 %1

Förderfähige Ausgaben Gebäudehülle2

WPB-Bonus i.H.v. 5 %

Gesamtförderung (Spalte 3 + Spalte 4 + Spalte 6)

Einfamilienhaus mit iSFP- + WPB-Bonus

60.000 Euro9.000 Euro1.500 Euro60.000 Euro3.000 Euro13.500 Euro (22,5 %)

Einfamilienhaus mit iSFP + WPB-Bonus

20.000 Euro3.000 Eurokein Bonus (Mindestinvestitionsvolumen nicht erreicht)15.000 Euro750 Euro3.750 Euro (18,8 %)

Mehrfamilienhaus mit 10 WE und iSFP- + WPB-Bonus

270.000 Euro40.500 Euro6.650 Euro270.000 Euro13.500 Euro60.500 Euro (22,5 %)

1 Einzelheiten siehe unter FAQ A.3.2

2 nach BEG EM Nummer 5.1 Buchstabe a