Der Fokus der BEG hin zu den energetisch besonders ineffizienten Gebäuden wird auch in der systemischen Förderung im 2. Halbjahr 2026 weiter ausgeweitet, insb. durch folgende Elemente:

a. Ausweitung des SerSan-Bonus: Mit einer seriellen Sanierung können Gebäude mit vorgefertigten Elementen schnell und hochwertig energetisch saniert werden. So sinken die Sanierungskosten und die Bauvorhaben benötigen vor Ort weniger Zeit.

Der SerSan-Bonus wird ausgeweitet und wird in Höhe von 5 % künftig auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt. Bislang wurde der SerSan-Bonus nur gewährt, wenn das Gebäude auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 40 oder 55 saniert wird. Der Bonus ist kumulierbar mit der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem WPB-Bonus. Zudem wird der SerSan-Bonus erstmals auch für Nichtwohngebäude gewährt.

b. Bessere Verknüpfung zwischen SerSan- und WPB-Bonus: Zusätzlich wird die Kumulierungsgrenze für die Kombination des SerSan-Bonus mit dem WPB-Bonus in der systemischen Sanierung angehoben. Bisher war die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Boni auf 20 % gedeckelt. Nun wird diese Deckelung aufgehoben, so dass bei Kombination der beiden Boni eine Erhöhung des anzusetzenden Fördersatzes von bis zu 25 % möglich ist.

c. Neue und strengere Definition des Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) bei einer Effizienzhaussanierung: u.a. ist für die Beantragung des WPB-Bonus bei Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten zwingend ein neu erstellter Energieausweis vorzulegen.