Die neuen Förderbedingungen sind am 21.07.2026 in Kraft getreten. Seit diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Konditionen/Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden.

An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das BAFA in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren die richtigen Ansprechpartner:

Die KfW ist für die Heizungsförderung sowie die systemische Förderung BEG WG und BEG NWG zuständig, das BAFA für sonstige Effizienzmaßnahmen in der BEG EM sowie die Errichtung/ der Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss hieran.