EEE dürfen Förderanträge nur in den Kategorien planen und begleiten, für die sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sind.

Auch wenn es technisch möglich ist, TPB/TPN bzw. BzA/BnD für andere Kategorien zu erstellen (z. B. technische Fehler), muss immer die passende Berechtigung vorliegen. Abhängig von der energetischen Maßnahme, dürfen nur die in den Förderrichtlinien unter Nummer 3.g) spezifizierten EEE eingebunden werden, die auch in der jeweiligen Kategorie eingetragen sind. Das bedeutet in der Heizungsförderung, dass zum Beispiel EEE der Kategorie BEG WG die Einzelmaßnahme Heizung an einem NWG nicht begleiten dürfen. Einen Überblick über die Berechtigungen anhand der eingetragenen Kategorien finden Sie hier.