Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung beim Durchführer kann in der BEG ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen) gestellt werden.

Für den neuen Antrag gelten die dann bei Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

BEG EM
Maßnahmen die in der Förderrichtlinie BEG EM unter den Nummern 5.1 bis 5.4 als einzelne Buchstaben aufgeführt sind, werden als nicht identisch verstanden. Dies betrifft:

  • Nummer 5.1 Buchstabe a bis c
  • Nummer 5.2 Buchstabe a bis e
  • Nummer 5.3 Buchstabe a bis i
  • Nummer 5.4 Buchstabe a und b

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle kann nach Bauteilen unterschieden werden. So gelten beispielsweise das Dämmen von Außenwänden und das Dämmen von Dachflächen nicht als identische Maßnahme.

Bei Wärmepumpen gelten Anlagen mit verschiedenen Wärmequellen (bspw. Wechsel von Luft auf Wasser), sowie Anlagen mit gleicher Wärmequelle mit oder ohne Effizienz-Bonus nicht als identische Maßnahme, die Sperrfrist greift nicht.

Bei Biomasseheizungen gilt die Beantragung mit oder ohne Emissionsminderungs-Zuschlag nicht als identische Maßnahme. Hier tritt die Sperrfrist nicht in Kraft.

Maßnahmen mit oder ohne Klimageschwindigkeits-Bonus gelten als identische Maßnahme. In diesen Fällen gilt die Sperrfrist von sechs Monaten.

BEG WG/ NWG
In der BEG WG und BEG NWG gilt ein neuer Auftrag als identische Maßnahme, wenn damit die gleiche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird wie mit dem ursprünglichen Antrag. Wird eine Effizienzhaus-Stufe um eine EE- oder NH-Klasse ergänzt oder fällt eine EE- oder NH-Klasse weg, gilt dies nicht als identische Maßnahme. Hier tritt die Sperrfrist nicht in Kraft und es kann sofort ein neuer Antrag gestellt werden (unter Einhaltung der Anforderungen an den Vorhabenbeginn).

Wird dagegen eine Effizienzhaus-Stufe um den WPB- oder den SerSan-Bonus ergänzt oder fällt der WPB- oder SerSan-Bonus weg, gilt dies als identische Maßnahme. Hier greift somit die Sperrfrist von sechs Monaten nach Eingang der Verzichtserklärung bei der KfW.