Bei Eigenleistungen sind nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung. Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen und ausschließlich förderfähige Posten enthalten.

Die „Bestätigung zur Eigenleistung“ für Anträge beim BAFA finden sie hier.