Bei Eigenleistungen sind nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung. Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen.

Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die korrekte Angabe der Materialkosten muss durch einen Fachunternehmer oder eine/n Energieeffizienz-Expertin/-Experten bestätigt werden.

Bei der KfW erfolgt die Bestätigung durch Ausstellung der (gewerblichen) Bestätigung nach Durchführung und beim BAFA auf dem Formular „Bestätigung zur Eigenleistung (BzEL)“.