Alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) können die Planungs- und Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistungen). In diesem Fall ist die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung als Umfeldmaßnahme im Rahmen der förderfähigen Ausgaben nach der Nummer 5.1 (BEG WG und BEG NWG) bzw. den Nummern 5.1 bis 5.4 (BEG EM) der BEG-Förderrichtlinien mit dem entsprechenden Fördersatz möglich.

(Wohnungs-)Unternehmen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeitende, eigene Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Ebenso können Unternehmen und Gesellschafter die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen auch Bauträger.