Ja, (Wohnungs-) Unternehmen oder Handwerkerinnen und Handwerker können die Planungs- und Bauleistungen selbst erbringen. Ebenso können Unternehmen die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeitende, eigene Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Die dabei anfallenden Montage- und Lohnkosten werden aber nicht bei den förderfähigen Ausgaben berücksichtigt. Förderfähig sind die Materialkosten sowie die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

Auch können Unternehmen und Gesellschafter die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen auch Bauträger.