Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden in den Förderrichtlinien BEG WG, BEG NWG sowie BEG EM unter Nummer 8.3 benannt. Bis zur jeweiligen Höchstgrenze kann eine Förderquote von 50 % in Anspruch genommen werden. Planungsleistungen, die die Höchstgrenze überschreiten, sind mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme förderfähig. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung innerhalb der jeweiligen Maßnahme mit beantragt werden.

Hinweis: Die Fachplanung und Baubegleitung kann bei der KfW für den Heizungstausch nicht als separater Fördertatbestand beantragt werden. Diese Ausgaben werden als Umfeldmaßnahmen im Rahmen des Förderhöchstbetrages mit dem jeweiligen Fördersatz des Heizungstauschs berücksichtigt. Für die Ausgaben der Fachplanung und Baubegleitung kann kein separater Antrag beim BAFA gestellt werden.

Wird beim BAFA ein Förderantrag für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung oder den Anschluss an ein Gebäudenetz gestellt, dann können die Ausgabe für die Fachplanung und Baubegleitung auch zusätzlich in diesem Antrag als separater Fördertatbestand beantragt werden.