Nein. Die steuerliche Förderung kann nur alternativ – also nicht ergänzend – zur Förderung in der BEG in Anspruch genommen werden. Über drei Jahre verteilt können 20 % der Ausgaben der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohneinheit.

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