Für sonstige Effizienzmaßnahmen können auch künftig 15% Grundförderung plus ggf. 5 % Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beim BAFA beantragt werden. Für den iSFP-Bonus ist zum einen erforderlich, dass der iSFP im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert worden ist und zum anderen müssen die Anforderungen nach Ziffer 8.4.2 der Förderrichtlinie BEG EM eingehalten werden (siehe hierzu auch FAQ 2.11).

EinzelmaßnahmenZuschussiSFP-Bonus1
Gebäudehülle15 %5 %
Anlagentechnik außer Heizung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 %

1 Siehe Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.4.2.

Daneben steht allen Antragsstellenden ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme (Ergänzungskredit) für die Finanzierung förderfähiger Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Ein zusätzlicher Zinsvorteil aus Bundesmitteln für diesen Ergänzungskredit wird Eigentümerinnen und Eigentümern – von selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden – mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr gewährt. Diese Zinsverbilligung wird ausschließlich für das selbstgenutzte Einfamilienhaus beziehungsweise die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt (vgl. FAQ 3.5). Der Ergänzungskredit kann nach Vorlage des Zuwendungsbescheides vom BAFA für das im Zuschuss geförderte Sanierungsvorhaben über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.