Gebäudenetze versorgen mindestens zwei und maximal 16 Gebäude und 100 Wohneinheiten (WE) mit Wärme/Kälte.

Zudem kann der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus direkt mit Antragstellung der gesamten Maßnahme beantragt werden. Sofern der Einkommens-Bonus nicht mit der gesamten Maßnahme beantragt wird (z.B. wenn nur einzelne Antragstellende dafür berechtigt sind), ist eine separate Beantragung über einen Zusatzantrag beim BAFA möglich. Die Anforderungen zum Erhalt der Boni sind in der Förderrichtlinie der BEG EM unter Nummer 8.4.4 bzw. 8.4.5 sowie in den FAQ 3.6 und 3.8 aufgeführt. Ergänzende Informationen zum separaten Zusatzantrag für den Einkommens-Bonus stellt Ihnen das BAFA in dem Allgemeinen Merkblatt zum Zusatzantrag für den Einkommens-Bonus zur Verfügung.

Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten ist bei Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie bei Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz zwingend erforderlich.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen wird anhand der Anzahl der anzuschließenden Gebäude (Neubauten, die ggf. langfristig mitangeschlossen werden sollen, sind nicht als Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen) und der versorgten Wohneinheiten (WE) bzw. bei Nichtwohngebäuden anhand der versorgten Nettogrundfläche (NGF) berechnet. Entsprechend ist bei der Antragstellung auch die Gesamtzahl der WE bzw. die Summe der NGF anzugeben (siehe FAQ 2.3).

Für jedes Bestandsgebäude, welches mit Wärme versorgt wird, ist ein separater Antrag zu stellen. Eine Übertragung von förderfähigen Ausgaben ist nur an den Errichter bzw. Betreiber des Gebäudenetzes und nur innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zuwendungsbescheid und erst nach Eingang aller betroffenen Anträge beim BAFA möglich. Der Übertrag erfolgt ausschließlich vom Antrag „Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz“ an den Antrag „Errichtung oder Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“.

Das Formular „Übertrag der förderfähigen Ausgaben“ (BAFA Homepage) ist mit der Antragstellung Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes bei allen involvierten Anträgen mit hochzuladen.

Weitere im Rahmen des Vorhabens umgesetzte Maßnahmen - bspw. Optimierungen am Heizverteilsystem können neben der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung des Gebäudenetzes beantragt werden.

Nach der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung des Gebäudenetzes muss die Wärmeversorgung zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erfolgen. Weitere Fördervoraussetzungen sind den BEG Förderrichtlinien sowie den Technischen Mindestanforderungen (TMA) zu entnehmen.

Weitere Informationen stellt das BAFA über das Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz bereit.