Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und – bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen – nicht älter als zwanzig Jahre sind. Ausgangspunkt für die Prüfung des Mindestalters von zwei Jahren bei der gesamten Heizungsanlage (inkl. Wärmeverteilung, Heizkörper, etc.) ist das Alter des Wärmeerzeugers. Grundsätzlich wird für die Altersbestimmung des Wärmeerzeugers auf dessen Datum der Inbetriebnahme abgestellt. Sind seit der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei Jahre vergangen, so ist das Mindestalter für die Heizungsoptimierung erfüllt.