Die WEG stellt einen gemeinsamen Antrag durch einen Verwalter für die Grundförderung von 30 % (Basisantrag).
Eigentümerinnen bzw. Eigentümer, die ihre Wohneinheit selbst bewohnen, können zudem für diese Wohneinheit einen separaten Antrag (Zusatzantrag) für folgende Zuschusskomponenten stellen:
- Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von derzeit 16 %
- Einkommens-Bonus je nach Einkommensstufe in Höhe von 40 %, 30 % oder 10 %
Hier gilt eine Obergrenze des Fördersatzes von 70 % bzw. 80 % (siehe FAQ 3.3), wobei die Förderung der WEG und der selbstnutzenden Eigentümerin bzw. des selbstnutzenden Eigentümers kumuliert wird.
Um die individuellen Zuschussbeträge zu ermitteln, ist es nicht notwendig, für die einzelnen Eigentümerinnen Teilrechnungen zu erstellen. Anhand der vom Verwalter eingereichten Gesamtrechnung(en) für die Maßnahme(n) im Ganzen, und anhand der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude sowie des Miteigentumsanteils der Eigentumsanteile (soweit bei der Antragstellung abgefragt) werden für alle Eigentümerinnen bzw. Eigentümer die im jeweiligen Fall anzulegenden förderfähigen Ausgaben ermittelt.
Im Zusatzantrag wird der Zuschussbetrag anhand der anteiligen förderfähigen Ausgaben für die selbstgenutzte Wohneinheit und der beantragten Zuschusskomponenten (Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus) berechnet. Die anteiligen förderfähigen Ausgaben werden innerhalb der Antragstellung automatisch ermittelt. Dafür werden die berücksichtigten förderfähigen Gesamtausgaben aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrages und der Miteigentumsanteil an der WEG herangezogen. Als anteilige förderfähige Ausgaben kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende (selbstgenutzte) Wohneinheit berücksichtigt werden. Hierfür wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten beträgt der Förderhöchstbetrag für das Gebäude 88.000 Euro (siehe Berechnungsbeispiel).
Bestehen bspw. fünf Reihenhäuser mit jeweils eigener Hausnummer nebeneinander, wird jedes Reihenhaus als eigenes Gebäude betrachtet. Der Förderhöchstbetrag wird für jedes Reihenhaus einzeln berechnet. Bei einem Reihenhaus mit einer Wohneinheit beträgt der Förderhöchstbetrag derzeit 28.000 Euro. Bei einem Reihenhaus mit zwei Wohneinheiten 43.000 Euro.
Besteht eine WEG aus mehreren Gebäuden (bspw. zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohneinheiten und zwei Einfamilienhäuser), dann wird auch hier für jedes der vier Gebäude ein eigener Förderhöchstbetrag gewährt.
Für einen Zusatzantrag beim BAFA (für Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen) finden Sie weitere Informationen in der FAQ 2.5.
Weitere Erläuterungen und Anforderungen zum Einkommens-Bonus und Klimageschwindigkeits-Bonus finden Sie in den FAQ 3.6, 3.8 sowie 3.9.
Beispiel Basisantrag:
WEG mit 5 Wohneinheiten
Förderhöchstbetrag für das Gebäude: 88.000 Euro
Geplante Ausgaben gemäß Angebot: 100.000 EUR
Die geplanten Ausgaben sind höher als die maximal förderfähigen Ausgaben. Daher werden 88.000 Euro berücksichtigt.
- 30 % (Grundförderung) auf 88.000 Euro = 26.400 Euro
- Zuschussbetrag = 26.400 Euro
Beispiel Zusatzanträge:
In der oben genannten WEG gibt es zwei selbstnutzende Eigentümer (Eigentümer A in Wohneinheit A und Eigentümer B in Wohneinheit B)
Eigentümer A = 25 % Miteigentumsanteile
Klimageschwindigkeits-Bonus: ja (16 %);
Einkommens-Bonus: nein
Berechnung der anteiligen Ausgaben: 88.000 Euro (gemäß Basisantrag) * 25 % Miteigentumsanteil = 22.000 Euro
Förderhöchstbetrag für das Gebäude = 88.000 EUR
Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit = 88.000 Euro / 5 Wohneinheiten = 17.600 EUR
Die anteiligen Ausgaben gemäß des Miteigentumsanteils sind höher als der Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit. Daher werden 17.600 EUR berücksichtigt.
- 16 % auf 17.600 EUR = 2.816 EUR (Zuschussbetrag für Zusatzantrag A)
Eigentümer B = 10 % Miteigentumsanteile
Klimageschwindigkeits-Bonus: ja (16 %);
Einkommens-Bonus: ja (30 %)
Berechnung der anteiligen Ausgaben: 88.000 Euro (gemäß Basisantrag) * 10 % Miteigentumsanteil = 8.800 Euro
Förderhöchstbetrag für das Gebäude = 88.000 EUR
Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit = 88.000 Euro / 5 Wohneinheiten = 17.600 EUR
Die anteiligen Ausgaben gemäß des Miteigentumsanteils sind geringer als der Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit. Daher werden 8.800 Euro berücksichtigt.
- 30 % auf 8.800 EUR = 2.640 EUR (Zuschussbetrag für Zusatzantrag B)
(Die Obergrenze für die Förderung beträgt insgesamt 70 %. 30 % wurden schon im Basisantrag gewährt, daher sind im Zusatzantrag maximal 40 % Förderung möglich.)