Als selbstnutzende Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind Sie – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden – für alle Boni antragsberechtigt. Wenn Sie ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben, können Sie den Einkommens-Bonus beantragen (siehe FAQ 3.8). Wenn Ihre alte (und ggf. neue) Heizung die Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus erfüllt, können Sie auch diesen Bonus beantragen (siehe FAQ 3.6). Die Grundförderung und Boni können bis zu einem Fördersatz von maximal 70 % addiert werden.

Selbstnutzende Eigentümerinnen bzw. Eigentümer sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für das Gebäude bzw. die Wohneinheit im Grundbuch eingetragen sind, welche/s sie selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen (und nur für die Wohneinheit, welche sie selbst bewohnen).

Nießbrauchberechtigte, die nicht Eigentümerin bzw. Eigentümer des Gebäudes sind, sind Mieterinnen und Mietern gleichgestellt und können in der BEG EM keinen Förderantrag für den Austausch einer Heizungsanlage stellen.

Eigentümerinnen bzw. Eigentümer einer Wohneinheit mit Nießbrauchrecht können die Grundförderung beantragen, jedoch nicht den Einkommens-Bonus oder den Klimageschwindigkeits-Bonus.