Als Fachunternehmen im Sinne der BEG-Förderung gelten:

Natürliche Personen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich, selbständig beruflich oder angestellt tätig sind (siehe Förderrichtlinie BEG EM Nummer 3. Buchstabe j).

Für in Deutschland ansässige Personen gilt: Das Fachunternehmen muss über eine Eintragung in der Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen und diese über die Nummer der Handwerkskarte nachweisen.

Für im europäischen Ausland ansässige Personen gilt: Das Fachunternehmen muss über einen gleichwertigen Qualitätsnachweis wie die Eintragung in der deutschen Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen.

Falls mehrere Fachunternehmen eingebunden sind, müssen diese sich bzgl. der Antragstellung (BzA) und der Technischen Nachweisführung (BnD) abstimmen.

Aufgaben der Fachunternehmen

Fachunternehmen können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) den Austausch und Einbau von Heizungstechnik (außer bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) begleiten und folgende Bestätigungen erstellen und einreichen (siehe Förderrichtlinie BEG EM Nummer 9.3):

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Bevollmächtigung

Die Heizungsförderung bei der KfW kann nur vom Investor selbst beantragt werden. Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experte können nicht bevollmächtigt werden, Anträge zu stellen.

Registrierung der Fachunternehmen für Zugang zu den Online-Prozessen der KfW

Eine einheitliche Registrierung für Fachunternehmen erfolgt zentral bei der dena. Für die Erstellung oben genannter Bestätigungen müssen sich die Mitarbeitenden des Fachunternehmens unter https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de/ registrieren.

Der Registrierungsprozess erfordert nur wenige Minuten, die Freischaltung erfolgt direkt und automatisiert. Mit den Registrierungsdaten erhalten die Mitarbeitenden einen Zugang zu den Online-Prozessen der Durchführer.

Eine Registrierung als Fachunternehmen können alle Gewerke vornehmen, die in Deutschland laut Handwerksordnung dazu berechtigt sind, förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Es erfolgt keine Einschränkung auf bestimmte Gewerke.

Es können mehrere qualifizierte Personen des gleichen Fachunternehmens, also unter Angabe der gleichen Betriebsnummer, registriert sein. Für jede Registrierung wird eine individuelle Mailadresse benötigt.

Erstellung der Bestätigungen

Im Prüftool der KfW werden vom Fachunternehmen (oder alternativ Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experte; siehe dazu aber FAQ 3.1) alle relevanten Angaben zur geförderten Maßnahme erfasst. Je Antrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Durchführung der Maßnahme eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) zu erstellen. Beide Dokumente sind für die Heizungsförderung verpflichtend.

Bitte beachten: Die Erstellung einer BzA stellt keinen gültigen Förderantrag dar.

Anmerkung für Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten (EEE)

Auch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten (EEE) können die Maßnahme begleiten und bestätigen. Sie müssen sich dazu nicht zusätzlich registrieren.