Ziel der Novelle ist es, durch maßvolle Anpassungen bürokratischen Aufwand abzubauen und insbesondere die Wärmeplanung für kleine Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Um den Bedürfnissen kleiner Kommunen besonders gerecht zu werden, wird ein neues, deutlich vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung eingeführt – die sog. „kleine Wärmeplanung“. Entscheidet sich die Kommune für dieses optional ausgestaltete Verfahren, soll sie innerhalb weniger Monate einen aussagekräftigen Wärmeplan erstellen können. Von der kleinen Wärmeplanung sollen insb. Kommunen im ländlichen Raum mit wenig Verwaltungspersonal profitieren.

Darüber hinaus werden die Datenerhebung und -verarbeitung vereinfacht und klarer geregelt sowie EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Letzteres betrifft insb. die Planung der Kälteversorgung in Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne.