Gebäude in Kommunen

Energetisches Bauen und Sanieren in Kommunen: Dank kluger Entscheidungen Energie und Kosten sparen Umfangreiche finanzielle Unterstützung für energieeffiziente kommunale Gebäude

Einleitung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude die energetische Sanierung und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Neubau besonders energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen mit Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen.

Von Dämmung bis Komplettsanierung: Was wird gefördert?

Die Förderung kommunaler Wohn- und Nichtwohngebäude umfasst sowohl eine komplette Sanierung auf Basis des Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Standards (BEG WG und BEG NWG bei der KfW) als auch einzelne effizienzsteigernde Maßnahmen (BEG EM beim BAFA / Heizungsförderung bei der KfW). Förderfähige Einzelmaßnahmen sind effizienzsteigernde Verbesserungen an der Gebäudehülle (Dämmung, sommerlicher Wärmeschutz, Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen) und der Anlagentechnik (bspw. Heizungstausch, Klima-/Lüftungsanlagen, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik). Mehr Informationen finden Sie hier.

Auch die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz (Effizienzhaus/-gebäude Denkmal) wird vom BMWE finanziell unterstützt.

Für die systemische Sanierung erhalten Sie auf „Worst Performing Buildings“ (WPB) 10 Prozent Extra-Zuschuss. Für eine Sanierung mit abseits der Baustelle vorgefertigten Elementen – Serielle Sanierung (SerSan) – beträgt der Bonus maximal 15 Prozentpunkte. Werden Bonus für Serielle Sanierung und WPB bei einer Komplettsanierung zusammen beantragt, wird insgesamt ein Bonus in Höhe von maximal 25 Prozent gewährt.

Gebäudesanierung in Kommunen: Wie wird gefördert?

Für den Bereich der Komplettsanierung gilt ein einfaches Förderprinzip: Je energieeffizienter ein Gebäude wird, desto mehr Fördergeld gibt der Staat dazu. Für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden können Kommunen bei der vom BMWE finanzierte Förderung bei der KfW sogar wählen: nämlich zwischen einer Kreditfinanzierung (Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264)) und einer Zuschussfinanzierung (​Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Zuschuss (464)) - das heißt Sie können entscheiden, welcher finanzielle Rahmen für Sie passender ist. Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich immer um eine Zuschussfinanzierung.

Realisieren Sie Ihr Contracting-Vorhaben

Sofern Sie die Investitionen durch einen Contracting-Geber (Investor) tätigen lassen, kann dieser bei vorliegenden entsprechenden Voraussetzungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude, Kredit (263) unterstützt werden.

Wie viel Geld gibt es?

Für die Sanierung kommunaler Gebäude können Sie 100 Prozent der jeweiligen Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben zinsgünstig mithilfe eines zinsverbilligten KfW-Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss finanzieren. Die Laufzeit des Kredits kann frei gewählt werden und bis zu 30 Jahre betragen, wobei der Zinssatz für zehn Jahre festgeschrieben ist. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Ihr Zusatzplus: Wenn Kommunen mit ihrer Sanierung den Effizienzhaus/-gebäude-Standard nachweisen, erlässt ihnen das BMWE einen Teil des Kreditbetrages. Wie hoch dieser „Tilgungszuschuss“ ausfällt, ergibt sich aus den Maßnahmen, die Sie durchführen und welche Effizienzhaus/-gebäude-Stufe Sie erreichen. Alternativ können Sie für Ihr Sanierungsvorhaben auch einen direkten Investitionszuschuss beantragen.

Der erste Schritt zur Förderung: eine gute Beratung

Energieberatungen für Sanierungs- und Neubauvorhaben werden über die Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom Bund über Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent gefördert.

Für das Beantragen eines KfW-Kredits Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) benötigen Kommunen die Bestätigung einer oder eines qualifizierten Sachverständigen. Lassen Sie sich deshalb von Anfang an von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten unterstützen.

Wichtig: Vor Beginn der geplanten Maßnahme müssen Sie den Antrag direkt bei der KfW stellen. Hier geht’s zum Antrag.

Sanierung WohngebäudeStandard (EE Klasse)KlasseBoni (zusammen max. 25 %, kumulierbar mit NH Klasse)
TilgungszuschussZuschuss (nur Kommunen)NHWPBSerSan
EH Denkmal EE5 %10 %5 %
EH 85 EE10 %5 %
EH 70 EE15 %5 %10 %5 %
EH 55 EE5 %20 %5 %10 %15 %
EH 40 EE10 %25 %5 %10 %15 %
Sanierung NichtwohngebäudeStandardKlasseBoni (zusammen max. 25 %, kumulierbar mit NH Klasse)
TilgungszuschussZuschuss (nur Kommunen)NHWPBSerSan
EG Denkmal5 %10 %5 %
EG 7015 %5 %10 %5 %
EG 555 %20 %5 %10 %15 %
EG 4010 %25 %5 %10 %15 %

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  • Energieberatung

    Sie möchten sich als Kommune, kommunales Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen bei der energetischen Sanierung oder dem Neubau eines Nichtwohngebäudes beraten lassen? Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.

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