Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Artikel: Was wird gefördert?
Transformationskonzepte
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss
Sie planen die umfassende Dekarbonisierung Ihres Unternehmens? Mit dem neuen Fördergegenstand „Transformationskonzepte“ unterstützt das BMWK Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität.
Das BMWK fördert die Erstellung eines Transformationskonzeptes, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.
Ein Transformationskonzept beinhaltet mindestens:
Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT über das Förderportal easy-Online digital eingereicht. Das Transformationskonzept muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Auf Antrag kann dieser Zeitraum durch Angabe von gewichtigen Gründen um bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Zu den förderfähigen Kosten zählen:
Darüber hinaus kann der Zeitraum für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Moduls 4 und des Förderwettbewerbs der EEW auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn die Vorhaben Teil eines Transformationskonzepts sind.
Das BMWK fördert Ihre Investition in ein Transformationskonzept mit einem Fördersatz von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 60 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro pro Transformationskonzept.
Weitere Informationen finden Sie im “ auf der Internetseite des EEW Förderwettbewerbs.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt „Transformationskonzepte” und Antworten auf Ihre ersten Fragen stehen Ihnen in einer Zusammenstellung häufigster Fragen und Antworten (FAQ) zur Verfügung auf der Internetseite des EEW Förderwettbewerbs.
Holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen: hier finden Sie eine unabhängige Energieberaterin bzw. einen unabhängigen Energieberater z.B. über die Bundesförderung für „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” (EBN) mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent.
Beraten lassen
Die Beraterin bzw. der Berater kommt in Ihr Unternehmen und nimmt Ihre Energiebilanz genau unter die Lupe.
Konzept erhalten
Sie erhalten Vorschläge für energieeffiziente Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Weniger zahlen
Kleine und mittlere Unternehmen können im Vorfeld eine Gesamtbetrachtung des Unternehmens durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater vornehmen lassen – bis zu 80 % der Beratungskosten werden erstattet über die vom BMWK geförderte „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.