Um die Windenergie an Land stärker zu nutzen, wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen – zum Beispiel die Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung.
Jetzt geht es darum, Tempo zu machen. Das Energiesofortmaßnahmenpaket 2022 soll den Ausbau von Windanlagen deutlich beschleunigen:
Windenergie auf See
Die Ausbauziele wurden deutlich erhöht von aktuell 7,8 auf mindestens 30 Gigawatt (GW) installierte Leistung bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Die Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat das Ziel, Förderbedingungen neu zu gestalten, Prüfungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und die Vereinbarkeit des Offshore-Ausbaus mit dem Natur- und Artenschutz zu stärken.
Windenergie an Land
Auch an Land soll die installierte Leistung bis 2030 von aktuell 56 auf bis zu 115 Gigawatt wachsen. Dazu wurden im EEG Ausbaupfad und Ausschreibungsvolumina angepasst. Sowohl für Bürgerenergiegesellschaften als auch Kommunen ist es einfach und attraktiv, entsprechende Anlagen zu planen und zu betreiben oder sich daran zu beteiligen. Darüber hinaus wurden mit dem Wind-an-Land-Gesetz unter anderem Maßnahmen getroffen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Bürgerenergie: dezentral, flexibel, gemeinwohlorientiert
Unter dem Stichwort Bürgerenergie finden sich diverse Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Ausgestaltung des Energiewechsels. Sie zählen zu den vielen kleinen Erzeugern, die gemeinwohlorientiert vor Ort Wind- oder Solarparks betreiben. Um diese dezentralen Strukturen zu entwickeln und zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften vorbereitet.
Auch für Kommunen attraktiver
Um die Akzeptanz vor Ort zu steigern, wird die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von Kommunen deutlich verbessert und soll in Zukunft zum Regelfall werden - beispielsweise bei neuen Windenergieanlagen im Rahmen der Direktvermarktung.