Kalender 2019: Änderungen bei der Förderung für mehr Energieeffizienz

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Jetzt wird es für Unternehmen noch einfacher, die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu senken. Vorbei die Zeit, in der Sie Ihre Vorhaben auf verschiedene Programme aufteilen mussten. Unternehmen, die gleich mehrere Optimierungsmaßnahmen anpacken wollen, können die Förderung durch das BMWi ab dem 1. Januar 2019 in einem einzigen Programm beantragen. Nur noch ein Antrag ist im neuen Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ nötig. Nur ein Konzept, das alle Vorhaben umfasst, wird erstellt. Und alles wird zusammen bearbeitet. Damit reduzieren sich nicht nur der Verbrauch sowie die CO2-Emissionen, sondern auch der Aufwand, einen Förderantrag zu stellen.

Gleichzeitig wurde die Förderung für Energieeffizienz so umstrukturiert, dass komplexere, auf den ganzen Produktionsprozess bezogene Maßnahmen noch wirksamer unterstützt werden können. Daneben bietet das BMWi weiterhin die bewährte Förderung von Einzelmaßnahmen in den Bereichen Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärme sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Energiemanagement-Software.

Unternehmen haben die Wahl: Sie können die Förderung entweder als direkten Zuschuss oder im Rahmen eines zinsverbilligten Kredits mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) erhalten. Daneben ermöglicht der „BMWi-Förderwettbewerb Energieeffizienz“ (Nachfolgeprogramm von „STEP Up!“) eine wettbewerbliche Förderung mit einer flexiblen, höheren Förderquote. Der Starttermin sowie die Konditionen für den BMWi-Förderwettbewerb Energieeffizienz werden im Frühjahr 2019 bekannt gegeben.

Alles Wissenwerte zum Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“

Detaillierte Informationen zu

In dem Beratungsprogramm für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen wird ab diesem Jahr ebenfalls ein Contracting Check mitgefördert. Hierbei wird im Rahmen einer Energieberatung geprüft, ob die Planung und Realisierung von Effizienzsteigerungen durch einen spezialisierten Dienstleister (sog. „Contractor“) eine attraktive Option darstellt. Die Maßnahmen und Dienstleistungen des Contractors werden durch einen Anteil an den erzielten Energieeinsparungen refinanziert. Dadurch sind im Vergleich zur Eigendurchführung in der Regel erheblich weniger Personal- und Investitionsmittel erforderlich.

Und noch zwei gute Nachrichten:

  • Das Pilotprogramm Einsparzähler wird 2019 fortgeführt.
  • Die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems wird nun im Programm Energieberatung Mittelstand gefördert.