Schiffe im Hafen von Kiel

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Landstrom in Seehäfen und der Verordnung zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen zugestimmt.

Bundesminister Peter Altmaier begrüßt die Bundesratsbeschlüsse: „Endlich ist Schluss mit der dicken Luft in den Häfen. Seeschiffe können sich ab jetzt günstiger mit klimafreundlichem Landstrom versorgen, anstatt durchgehend den Motor laufen zu lassen. Ich freue mich, dass wir die erste Maßnahme aus meiner Verständigung mit den Küstenländern vom 10. Oktober so zügig umsetzen konnten. Einen wichtigen Schritt machen wir auch mit der Einführung der steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen. Gerade bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden haben wir noch einiges vor uns. Es ist daher gut, dass alternativ zu einem zinsverbilligten Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder zu einem Investitionszuschuss jetzt auch ein Abzug der Aufwendungen für Sanierungen von der Steuerschuld möglich ist.“

Eine stärkere Nutzung von Landstrom in Seehäfen wird maßgeblich dazu beitragen, Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen in den Häfen und Umgebung zu mindern. Grundlage dafür ist ein neuer Tatbestand zur Kalkulation der Stromnetzentgelte. Er ermöglicht es den örtlichen Netzbetreibern, bei ihren Netznutzungstarifen die Besonderheiten der Landstromversorgung von Seeschiffen besser zu berücksichtigen. Dadurch wird die Nutzung von Landstrom in Seehäfen wirtschaftlich attraktiver. Die entsprechende Verordnung hatte das Bundeskabinett am 6. November 2019 verabschiedet.

Eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist das Ziel der neuen steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 1. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.