Symbolbild für Mieterstrom: Miethäuser mit Solarpanelen auf dem Dach

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Eine energetische Sanierung verringert CO₂-Emissionen und senkt Energiekosten, gleichzeitig erhöht sich der Wohnkomfort und der Wert des Gebäudes wird erhalten. Der Bund unterstützt zudem entsprechende Maßnahmen mit umfangreichen Förderprogrammen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit Energieberatungsangeboten und der Möglichkeit, Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von der Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke über den Austausch alter Fenster und die Optimierung bzw. Erneuerung der Heizungsanlage bis hin zur Installation von Photovoltaik-Anlagen.

Rund 20 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland sind in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Gerade dort besteht noch großes Sanierungspotenzial. Wie das geht: Zunächst gilt es, sich in der WEG über mögliche Sanierungsschritte auszutauschen und auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen. Dabei kann eine geförderte Energieberatung helfen. Im nächsten Schritt beauftragt die WEG per Beschluss in der Eigentümerversammlung die Hausverwaltung mit der Umsetzung – und wählt einen Verwaltungsbeirat, der die Hausverwaltung bei der Sanierung prüfend begleitet und unterstützt und die Mitbewohnenden regelmäßig informiert.

Was gibt es bei Gemeinschafts- und Sondereigentum zu beachten?

Als Gemeinschaftseigentum gelten die Elemente eines Hauses, die allen Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam gehören. Dazu zählen beispielsweise eine Zentralheizungsanlage, das Dach oder die Fassade. Sondereigentum bezeichnet das Eigentum, das nur der jeweiligen Wohnungseigentümerin oder dem Wohnungseigentümer gehört – also die Wohnung selbst oder ein abgetrennter Kellerraum. Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und Antragswege zeigt die nachfolgende Grafik:

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In drei Schritten zur Sanierung

1. Energieberatung

Welche Ersparnis kann die energetische Sanierung bringen und welche Investitionen sind dafür notwendig? Hier finden Sie das passende Informations- und Beratungsangebot:

  • Erste Vorabinformationen über die Potenziale einer energetischen Sanierung bei Heizungsanlagen können Sie bequem und kostenlos über Online-Tools wie den Effizienzklassenrechner erhalten. Eine Orientierung für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung bietet der Heizungswegweiser.
  • Die Verbraucherzentralen bieten gegen einen Eigenanteil von 30 Euro einen Heiz- oder Gebäude-Check vor Ort. Die Beratung gibt einen kompakten Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie die möglichen Sparpotenziale, die sich durch eine energetische Sanierung ergeben. Ein Basis-Check zum individuellen Strom- und Wärmeverbrauch und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung ist kostenfrei per Telefon und online möglich.
  • Ausführliche Beratung bieten zertifizierte Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten. Sie analysieren vor Ort detailliert die Außenhülle des Hauses, die Haustechnik und die Baupläne – und erstellen dann einen individuell auf das Haus und die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zugeschnittenen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die „Energieberatung für Wohngebäude” mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bzw. maximal 850 Euro. Weitere 250 Euro Förderung erhalten Sie, wenn der erstellte Ergebnisbericht der Energieberatung in der Eigentümerversammlung präsentiert wird.

2. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Im iSFP erläutern Energieberaterende der Energie-Effizienz-Experten-Liste nach der gründlichen Analyse der Ist-Situation die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen und jeden einzelnen Schritt. Wenn die WEG durch Beschluss in der Eigentümerversammlung der Sanierung zustimmt, können die Sanierungsarbeiten beginnen. Die Hausverwaltung steuert und überwacht mit Unterstützung des Verwaltungsbeirats die Umsetzung. Die Erstellung des iSFP wird über die Bundesförderung für Energieberatung Wohngebäude (EBW) vom BMWK gefördert.

Energiewechsel in der Praxis: Energieberatung für den Heizungstausch

3. Sanierung

Nun werden alle Schritte des individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt. Die Hausverwaltung vergibt die Aufträge zur Umsetzung der Sanierung. Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bund finanziell unterstützt. Wichtig ist, dass die Baumaßnahmen fachlich begleitet werden. Bei der Schlussabnahme sollte eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Energie-Effizienz-Experte als Sachverständiger dabei sein, um die Maßnahmen – auch für die Förderung – erfolgreich abzunehmen.

Zusatzoption Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Gerade bei Mehrfamilienhäusern lohnt sich ein Blick auf die Nutzung des Dachs zur Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV) – ganz besonders, wenn ohnehin die Sanierung des Dachs ansteht. Wegen des hohen Eigenverbrauchs eines Mehrfamilienhauses rechnet sich eine Solaranlage schnell. Da sich die die Installationskosten und Planungsgebühren einer PV-Anlage auf die Eigentümerinnen und Eigentümer verteilen, profitieren WEG hier besonders. So haben WEG nicht nur die Möglichkeit, sich selbst effizient und nachhaltig mit Strom zu versorgen, sondern auch Einnahmen zu erzielen.

Für die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern gibt es verschiedene Modelle: Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Für beides gilt: Der Strom wird in unmittelbarer Nähe zum Abnehmer erzeugt und ohne Netzdurchleitung an Verbraucherinnen und Verbraucher im Gebäude oder gleichen Quartier geliefert sowie verbraucht. Mit dem Solarpaket I ist es einfacher, von Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern zu profitieren. Hiervon profitieren auch WEG.