Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für die Nutzung unseres Videodienstes. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Energieverbrauch und Reparierbarkeit auf einen Blick
Einleitung
Ob auf Leuchtmitteln, Waschmaschinen, Fernsehern oder Heizungen: Mit dem EU-Energielabel lässt sich die Energieeffizienz von verschiedenen Geräten vergleichen – und so sparen. Seit 20. Juni 2025 gibt es auch ein Label für Smartphones und Tablets.
Das EU-Energielabel hilft dabei, Geräte in puncto Energieeffizienz zu vergleichen: Je nach Effizienzklasse können Verbraucherinnen und Verbraucher so sparen.
A steht beim Label für die Produkte mit der höchsten Energieeffizienz, G für weniger effiziente Produkte. Weitere Symbole informieren zudem über Produkteigenschaften wie Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Geräte-Lautstärke oder Wasserverbrauch. Ein QR-Code leitet auf die europäische Produktdatenbank (EPREL) weiter. Dort erhalten Interessierte kostenfrei weitere Detail-Informationen zum Produkt.
Inzwischen findet sich das EU-Energielabel bei zahlreichen Produktgruppen: so zum Beispiel bei Waschmaschinen, Heiz- und Klimageräten, Fernsehern oder Leuchtmitteln. Weitere Produktgruppen werden folgen.
Neues EU-Energielabel für Smartphones und Tablets
Neben der Energieeffizienz spielen auch Nachhaltigkeitsaspekte eine zunehmende Rolle bei der Kaufentscheidung von elektronischen Geräten. Deshalb sind seit dem 20. Juni 2025 auf dem Energielabel für Smartphones und Tablets neben der Energieeffizienz auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit zu finden. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt werden, sich für langlebige Produkte zu entscheiden. Das spart im Vergleich zum Neukauf Kosten, schont natürliche Ressourcen und setzt Anreize für Hersteller, ihre Produkte haltbarer zu konstruieren.
Zunächst werden Smartphones und Tablets als erste Produktgruppe den sogenannten „Reparierbarkeitsindex“ auf dem EU-Energielabel bekommen. Weitere Produktgruppen sollen folgen.
Was bedeuten die Symbole auf dem neuen Label?
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Eine gute Reparierbarkeit bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Schaden an ihren Geräten zu Hause selbst reparieren können. Jedoch können solche Geräte von Profis z.B. in RepairCafés in der Regel schnell und günstig repariert werden.
Beim Reparierbarkeitsindex werden alle Produkte immer nach den gleichen Kriterien betrachtet, um die Geräte vergleichbar bewerten zu können.
Bei den Smartphones sind es folgende sechs Kriterien:
Die Zerlegungstiefe ist die Anzahl an Arbeitsschritten, die benötigt wird, um ein bestimmtes prioritäres Teil vom Produkt zu entfernen, ohne das Produkt zu beschädigen.
Die Art der Befestigungen im und am Produkt, z. B. Kleber, Klemmen oder Schrauben wird bewertet. Es wird unterschieden, ob die Befestigungen wiederverwendbar, mitgeliefert oder nur abnehmbar sind.
Das notwendige Werkzeug: Die Höchstwertung wird vergeben, wenn gar kein Werkzeug notwendig ist. Schlechtere Wertungen werden vergeben, wenn Spezialwerkzeuge notwendig sind.
Die Ersatzteilverfügbarkeit (Produktebene): Hier wird bewertet, welche Ersatzteile für Verbraucherinnen und Verbraucher seitens der Hersteller zur Verfügung gestellt werden und welche nur für fachlich kompetente Reparateure.
Software-Aktualisierungen (Produktebene): Je länger Sicherheits-, Korrektur- und Funktions-Updates für das Betriebssystem bereitgestellt werden, desto besser die Bewertung.
Reparaturinformationen (Produktebene): Hier werden Verfügbarkeit und eventuelle Kosten für die Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen bewertet.
Die einzelnen Teilbewertungen erfolgen dabei für das gesamte Produkt oder für sogenannte prioritäre Ersatzteile. Letztere sind Teile, die erfahrungsgemäß entweder häufig ausfallen bzw. kaputtgehen und/oder solche, die für die Gerätefunktion von zentraler Bedeutung sind. Das Display eines Smartphones oder Tablets ist ein Beispiel dafür.
Ob Stromsparen oder der Umstieg auf Erneuerbare Energien: Informationen bieten die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentralen – online, per Telefon oder bei Ihnen zu Hause.