Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür soll unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) so überarbeitet werden, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65% Erneuerbare Energie zum Heizen nutzen.
Die Regelung zum Umstieg auf Erneuerbare Energien soll für alle neuen Heizungen gelten, die in Neubauten und Bestandsbauten, in Wohngebäuden und auch in Nichtwohngebäuden eingebaut werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen, die ordnungsgemäß betrieben werden, können weitergenutzt werden. Wenn eine Heizung kaputt ist, kann sie repariert und dann ebenfalls weitergenutzt werden.
BMWK und BMWSB haben gemeinsam ein Konzeptpapier erarbeitet. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit ein Gesetzentwurf erstellt. Fragen und Antworten dazu finden Sie hier.