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Mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor wird von den rund drei Millionen Nichtwohngebäuden verursacht, also beispielsweise von Büro- oder Fabrikgebäuden. Das ist zu viel. Entsprechend hoch sind die Einsparpotenziale beim Energiebedarf für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft wie für große Betriebe der Industrie.
Welche Vorteile bringt bessere Energieeffizienz für Ihren Betrieb?
Wenn Ihr Betrieb in Zukunft weniger Energie für Strom und Heizen verbraucht, sinken die monatlichen Energiekosten. Energieeffizienz steigert somit Ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit und macht Sie unabhängiger von schwankenden Marktpreisen für fossile Brennstoffe. Zudem erhöhen Sie durch energetisches Sanieren und Bauen den Wert Ihrer Immobilie. Effizienzmaßnahmen wie moderne, gut isolierte Fenster oder eine effiziente Heizungs- und Lüftungsanlagen bieten mehr Komfort am Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter und wirken sich positiv auf deren Zufriedenheit aus.
Als Vorreiter der Energiewende können Sie bei Ihren Kunden punkten: Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, den CO2-Fußabdrucks Ihres Betriebs zu verringern und helfen mit, das Klima zu stabilisieren. Auch das bringt Vorteile im Wettbewerb.

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Profitieren Sie von staatlicher Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Energieeffizienzmaßnahmen finanziell durch mehrere Förderprogramme.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, der Einbindung von Erneuerbaren Energien für Heizungen oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung erhalten Sie ja nach Maßnahme unterschiedliche Zuschüsse durch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Für die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden können Sie bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid) (jeweils brutto). Planen Sie eine komplette energetische Sanierung oder einen Neubau, profitieren Sie über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)“ von zinsgünstigen Darlehen.
Je nach erreichtem Effizienzstandard bekommen Sie oben drauf einen lukrativen Tilgungszuschuss auf den zugesagten Kreditbetrag. Sie müssen diesen Teil des Kredits nicht zurückzahlen (Details zu den Konditionen).
Zudem wird bei allen Gebäuden der Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert. Die neue EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Neubauten mit einem Nachhaltigkeitszertifikat werden in die NH-Klasse eingeordnet. Wird die EE- oder NH-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung bei Sanierung. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

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Abwärme verwenden, statt verschwenden: So wird das gefördert
Damit es im Produktionsbetrieb nicht zu heiß wird, können Sie die bei der Produktion entstehende überschüssige Abwärme vermeiden oder als wertvolle Energiequelle nutzen, anstatt Sie ungenutzt zu verschwenden. Ob beim Bäcker oder Industriebetrieb: Die „Erzeugung“ von Abwärme verursacht mitunter den höchsten Energieverbrauch.
Ihre Investition in die vielfältigen Möglichkeiten der Reduktion und Nutzung von Abwärme – etwa zum Heizen – werden vom BMWK über das „KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (294/494)“ gefördert. Sie können hier wählen zwischen einem Investitionszuschuss oder einem zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss.
Vorm Sanieren: besser informieren!
Sie haben sich entschieden: Ihr Gebäude oder Ihre Produktionsanlage soll moderner und energieeffizienter werden. Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich fachkundig durch eine Energieberatung über die Einsparpotenziale in Ihrem Betrieb und mögliche wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen informieren lassen, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.
Für Unternehmen übernimmt das BMWK im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal bis zu 10.000 Euro.