Schilder weisen zu den öffentlichen Gebäuden Bibliothek, Rathaus und Bürgersaal

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-Ob Schule, Kindergarten, Sporthalle oder Rathaus – für die Strom- und Wärmeversorgung ihrer Gebäude geben die Kommunen hierzulande jährlich rund 3,8 Milliarden Euro aus. Entsprechend groß sind die Einsparpotenziale.

Durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und technischen Anlagen können Sie als Kommune, kommunales Unternehmen oder gemeinnützige Organisation je nach Umfang der Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs sparen. Das entlastet langfristig Ihr Budget.

So lohnt sich Energieeffizienz für Kommunen

Ihre Investitionen in die Energieeffizienz Ihrer Gebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien rentieren sich langfristig aufgrund des niedrigeren Energieverbrauchs und der finanziellen Unterstützung aus den Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Die Zuschüsse in Höhe von 20 bis 50 Prozent werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Kredite mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe werden über die KfW vergeben
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude: Die Förderung mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude (BEG WG) und einem zusätzlichen lukrativen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent wird über die KfW im Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen (264) vergeben. Den Tilgungszuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen. Wahlweise können Sie sich ihr Vorhaben auch über einen direkt ausgezahlten Investitionszuschuss in gleicher Höhe über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen (464) fördern lassen. Generell gilt: Je besser der erreichte energetische Standard eines Gebäudes, desto höher Ihre Förderung.

Sie profitieren von vielen weiteren Vorteilen: Die kommunale und soziale Infrastruktur kommt auf einen modernen und zukunftsfähigen Stand. Ihre Kommune wird als Wohnort und Wirtschaftsstandort attraktiver. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort und erfüllen zudem Ihre Vorbildrolle gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Ob Einzelmaßnahme, komplette Sanierung oder Neubau: So wird’s gefördert

Infografik "So steigern Sie die Energieeffizienz Ihrer Gebäude"

Sie planen eine energetische Komplettsanierung, um einen „Energiefresser“ in ein modernes „Effizienzgebäude“ zu verwandeln? Für solch eine umfassende Sanierung zum „Effizienzgebäude 55“ bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent des zugesagten Kreditbetrags. Für ein besonders energiesparendes „Effizienzgebäude 40“ bekommen Sie sogar einen Tilgungszuschuss von 45 Prozent des zugesagten Kreditbetrags. Alternativ können Sie auch einen direkt ausgezahlten Investitionszuschuss in gleicher Höhe für Ihr Vorhaben beantragen.

Sie sind stolz auf die Denkmäler unter den Gebäuden in Ihrer Kommune, aber nicht auf deren Energieverbrauch? Die Sanierung historischer Gebäude zum „Effizienzgebäude Denkmal“ wird mit einem Tilgungszuschuss von 25 Prozent des zugesagten Kreditbetrags oder einem Investitionszuschuss in gleicher Höhe gefördert.

Zudem wird bei allen Gebäuden der Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert. Die neue EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Neubauten mit einem Nachhaltigkeitszertifikat werden in die NH-Klasse eingeordnet. Wird die EE- oder NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Fördersatz bei der Sanierung um 5 Prozentpunkte. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 30 Millionen Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Auch die Sanierung von Wohngebäuden wird umfangreich gefördert mit einem Kreditbetrag von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit.

Kommt eine Komplettsanierung derzeit nicht in Frage? Dann können Sie die Energieeffizienz Ihrer Gebäude mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen verbessern. Dafür bekommen Sie Zuschüsse zwischen 20 und 50 Prozent oder zinsgünstige Kredite und einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent des zugesagten Betrags vom BMWK.

Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag – belaufen sich für Nichtwohngebäude auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 15 Millionen Euro. Für Wohngebäude erhalten sie maximal 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Bereits hohe Energieeinsparungen können Sie beispielsweise mit folgenden Effizienzmaßnahmen bewirken:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Gut isolierte Fenster und Außentüren
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Heizungsanlagen
  • Optimierung oder Austausch von Lüftungs- und Klimaanlagen und deren Komponenten
  • Austausch stromintensiver Beleuchtungstechnik
  • Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Gebäudeautomation.

In Ihrem Fall soll es ein Neubau oder der Ersterwerb eines energieeffizienten Gebäudes sein? Für Neubauten der Stufe „Effizienzgebäude 40“ gibt es zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder direkt ausgezahlte Investitionszuschüsse von 15 bis 20 Prozent. Für Nichtwohngebäude betragen die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag – 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 30 Millionen Euro pro Vorhaben. Für Wohngebäude ergeben sich Werte von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Wird die EE- oder NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Fördersatz um 2,5 Prozentpunkte. Auch hier ist eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse nicht möglich.

In allen Fällen empfiehlt sich im Vorfeld eine qualifizierte Beratung. Diese kann im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen ebenfalls vom BMWK mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Nettokosten unterstützt werden.

Hier geht’s zur Förderung

Das BMWK vergibt diese Förderung für Kommunen und Gemeindeverbände für energetische Einzelmaßnahmen als Zuschuss über die BAFA in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder in allen anderen Fällen über die KfW in den Programmen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen Kredit (264) oder Zuschuss (464).