Mann und Frau sprechen miteinander

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Wo liegen die energetischen Schwachstellen? Wo gibt es die höchsten Einsparpotenziale? Welche Effizienzmaßnahmen rechnen sich wirklich? Nur wer die Antworten auf diese Fragen kennt, kann die Energiekosten nachhaltig senken. Unterstützung erhalten Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen von unabhängigen Energieberater*innen, die den gesamten Betrieb untersuchen, von Gebäuden, Technologien, Anlagen, Abläufen und Nutzerverhalten bis hin zur Fahrzeugflotte. Anschließend werten die Berater*innen die energiebezogenen Daten aus, berechnen die Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen – und schlagen schließlich einen Ablaufplan für die Umsetzung und passende Finanzierungsmodelle vor.

Besser beraten, mehr Energie sparen durch Energieaudits

Das Modul 1 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme entspricht dem Energieaudit nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie (DIN EN 16247), das für größere Unternehmen alle vier Jahre Pflicht ist. Der Vorteil dieses Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Die gründliche Analyse durch eine Expertin oder einen Experten ermöglicht eine hohe Qualität und Effizienz in der Umsetzung. Energieberater*innen müssen hohen Anforderungen genügen, um Unternehmen zu beraten. Bei der Auswahl der Berater*innen sollten Sie darauf achten, dass diese über eine entsprechende Zulassung für die Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieaudit DIN 16247“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügen. Qualifizierte Fachleute finden Sie über die Expertensuche der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Auch maßschneiderte Sanierungsfahrpläne werden gefördert

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme fördert außerdem Sanierungs- sowie Neubaukonzepte zum Effizienzhaus für Nichtwohngebäude - je nach Nettogrundfläche in Höhe von 1.700 € bis maximal 8.000 €. Mehr Informationen zu den förderfähigen maßschneiderte Sanierungsfahrplänen für Nichtwohngebäude gemäß DIN 18599 finden Sie hier.

Der Staat übernimmt 80 Prozent der Kosten für qualifizierte Energieberatungen

Das BMWK übernimmt 80 Prozent der Kosten einer Energieberatung in einem Unternehmen wie auch bei einer Energieberatung für Nichtwohngebäude von kommunalen Unternehmen.

Förderung zur Einführung von Energiemanagementsystemen sowie Contracting-Orientierungsberatung

Ebenfalls gefördert werden die Beratung zur Einführung eines Energiemanagementsystems sowie die Contracting-Orientierungsberatung – die Prüfung, ob sich die Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen lohnt. Die Prüfung erfolgt durch einen spezialisierten Energiedienstleister, ein sogenannter Contractor. Das Besondere: Er refinanziert seine Ausgaben über die berechnete Energieeinsparung, die er Ihnen garantiert. So können Unternehmen ihre Energiekosten senken, auch wenn ihnen dazu Erfahrung, Zeit oder finanziellen Kapazitäten fehlen.

Bei der Contracting-Orientierungsberatung gibt es höchstens 7.000 Euro Förderung für Antragsteller, deren jährliche Energiekosten unter 300.000 Euro liegen und höchstens 10.000 Euro Förderung, wenn deren jährliche Energiekosten über 300.000 Euro pro Gebäude bzw. Gebäudepool liegen.

In wenigen Schritten zur Energieberatung

Bevor Sie den Antrag auf Förderung stellen können, brauchen Sie den Kostenvoranschlag und die Unterschrift im Formular „Selbstverpflichtungen bzw. Selbsterklärung des Energieberaters“ eines Energieeffizienz-Experten bzw. einer -Expertin. Danach können Sie die Förderung für die Energieberatung beim BAFA online beantragen – oder Sie bevollmächtigen die Beraterin bzw. den Berater, den Antrag für Ihr Unternehmen zu stellen. Sobald das BAFA die Förderung bewilligt hat, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Danach haben Sie zwölf Monate Zeit, die Beratung durchführen zu lassen. Nach der Beratung legen Sie dem BAFA einfach den Verwendungsnachweis inkl. der (elektronischen) Verwendungsnachweiserklärung, dem Energieberatungsbericht, der Honorarrechnung des Energieberatungsunternehmens, dem Zahlungsnachweis sowie dem Dokument „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ vor – auch dabei unterstützt Sie Ihr oder Ihre Energieberater*in – und kassieren die Förderung. Mehr Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des BAFA.