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11.08.2026 -

Energy Sharing: Strom gemeinschaftlich nutzen

Einleitung

Selbst erzeugten Strom aus Photovoltaik oder Windkraft über das öffentliche Stromnetz gemeinschaftlich nutzen? Mit der Nachbarschaft, zwischen kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen im Gewerbegebiet nebenan? Mit Energy Sharing ist das möglich.

Bild aus der Luft auf das Dach eines Gebäudes mit Solaranlage

© BMWE

Ein Haushalt mit PV-Anlage verkauft überschüssigen Strom an einen benachbarten Haushalt, wenn gerade die Sonne scheint. Eine Bürgerenergiegenossenschaft betreibt einen Windpark und versorgt ihre Mitglieder mit dem erzeugten Strom. Nur zwei Beispiele, bei denen Energy Sharing – also das Teilen von Energie – sinnvoll sein kann.

Bisher war ausdrücklich gesetzlich nur geregelt, selbst erzeugten Strom innerhalb eines Gebäudes zu teilen, etwa beim Mieterstrom oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Nun bestehen mit § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch ausdrückliche Vorgaben für den Verbrauch und die Weitergabe von aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom an die Nachbarschaft bzw. innerhalb einer lokalen Gemeinschaft über das öffentliche Netz.

Weniger Bürokratie, viele Vorteile

Bürgerinnen und Bürger, kleine Unternehmen und Kommunen können gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen, teilen und aktiv am Energiesystem teilnehmen. Einfacher als bisher, denn Anlagenbetreiber gelten bis zu gewissen Schwellen nicht mehr als Energieversorger. Die Lieferantenpflichten eines Energieversorgers, beispielsweise die vertraglich zugesicherte Lieferung von Reststrom, entfallen, wenn die Anlage nicht größer als 30 kW ist, bzw. 100 kW im Falle eines Mehrparteienhauses und die Betreiber der Anlage Haushaltskunden sind.

Verbrauch erfassen mit Smart Meter

Da beim Energy Sharing der Strom über das bestehende öffentliche Netz fließt, ist ein Smart Meter notwendig. Das heißt, Vertragspartner benötigen intelligente Zähler, die den Stromverbrauch viertelstündlich erfassen. Alle Verteilnetzbetreiber müssen die gemeinsame Nutzung von Strom innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes ermöglichen. Derzeit noch auf ein Verteilnetzgebiet beschränkt, soll ab Sommer 2028 Energy Sharing auch innerhalb angrenzender Verteilnetz- bzw. Bilanzierungsgebiete möglich sein.

Energy Sharing stärkt Teilhabe

Mit Energy Sharing wird es leichter, selbst zur Akteurin oder zum Akteur der Energiewende zu werden. Von den Vereinfachungen profitieren lokale Zusammenschlüsse von Interessierten, von Nachbarn oder kommunale Einrichtungen und Unternehmen ebenso wie bereits etablierte Energiegemeinschaften. Dezentrale Energieerzeugung und -versorgung ist nachhaltige Wertschöpfung vor Ort. Sichtbare wirtschaftliche Vorteile tragen zu einer wachsenden Akzeptanz für Projekte von Energiegemeinschaften bei.

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Infokasten

Wie funktioniert Energy Sharing? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, bevor der selbsterzeugte Strom mit anderen geteilt werden kann? Gibt es Einschränkungen? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Energy Sharing geben die FAQ des Future Energy Lab. Weitere Informationen stehen auch bei der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

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