Folgende Regelungen gelten für bestehende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (ausgenommen sind Gebäude mit Wärmepumpen):
- Bei einer Heizung, die vor 2009 eingebaut wurde, muss bis zum 30.09.2027 eine Heizungsprüfung und -optimierung durchgeführt werden.
- Bei einer Heizung, die nach 2009 eingebaut wurde, muss nach Ablauf von 15 Jahren, innerhalb eines Jahres eine Heizungsprüfung und - optimierung durchgeführt werden.
Bei Wärmepumpen gilt: Bei Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (ausgenommen Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen oder für die ein Wartungsvertrag besteht), die seit dem 01.01.2024 eingebaut wurden, ist spätestens nach zwei Jahren die Einstellung zu überprüfen, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe sicherzustellen. Diese Prüfung ist bei Wärmepumpen, die keiner Fernkontrolle unterliegen und für die kein Wartungsvertrag besteht, spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen.
Tipp: Am besten die Heizungsinstallateurin oder den Heizungsinstallateur, den Schornsteinfeger oder eine Energie-Effizienz-Expertin ansprechen.