Förderprogramme Sanieren

Einleitung

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (BAFA und KfW) – Zuschuss und Kredit

Info

Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)

Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)

Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)

Heizungsoptimierung

Fachplanung und Baubegleitung

Förderung

1. Heizungstausch:
max. 30 % Grundförderung
16 % Klimageschwindigkeits-Bonus, Absenkung alle sechs Monate um 4 % (erste Absenkung zum 1. Februar 2027);
10 %, 30 % oder 40 % Einkommensbonus je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens (zvE), minderjährige Kinder im Haushalt werden zudem berücksichtigt (10.000 € Reduzierung des zvE)

Wertschöpfungs-Bonus für lokale Wertschöpfung von 15 % (geplant ab Q1 2027)

→ 30 bis max. 80 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer

2. Effizienz-Einzelmaßnahmen:
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ab Investitionen von mind. 30.000 €, auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet.

Ggf. plus 5 % WPB-Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle

3. Ergänzungskredit:
Zinsvergünstigter Kredite (nur bei Förderzusage erhältlich)

50 % Fachplanung und Baubegleitung

förderfähige Ausgaben

Heizungstausch: max. 28.000 €, Absenkung alle sechs Monate um 750 € (erste Absenkung zum 1. Februar 2027)

Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 € bis max. 60.000 € (mit iSFP)

Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 €

LinkDetaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) (BAFA und KfW) – Kredit

InfoSanierung zum Effizienzhaus
FördersatzZinsverbilligter Kredit mit bis zu 10 % Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung
förderfähige AusgabenFörderfähige Ausgaben max. 150.000 € je Wohneinheit
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Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung

InfoSteuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung für dieselbe energetische Maßnahme ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.
Fördersatz

Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre


Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen (direkt, nicht über mehrere Jahre verteilt)

förderfähige Kostenmax. 200.000 € (bei 20 % Fördersatz beträgt die Förderhöchstsumme max. 40.000 € pro Wohnobjekt - verteilt über 3 Jahre )
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Symbol: Telefonberatung Hotline 0800 - 0115 000 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr