Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gelten für Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmte Pflichten und Regelungen, die im Falle von baulichen Maßnahmen wie etwa bei einer Sanierung zwingend zu beachten sind. Baumaßnahmen am Denkmal bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung. So wird sichergestellt, dass das historische Gesamtbild der Immobilie erhalten bleibt.

Denkmalschutz ist Ländersache, daher hat jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Behörde. In der Mehrheit der Bundesländer ist das die Untere Denkmalbehörde, die eine Genehmigung erteilen muss. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude energetisch fit machen will, sollte bereits frühzeitig den Kontakt zur zuständigen Behörde suchen und alle Maßnahmen in enger Abstimmung planen und genehmigen lassen.

Auch hier empfiehlt es sich, eine Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten in Anspruch zu nehmen. Neben dem Vorteil, Sanierungs- und Renovierungskosten steuerlich absetzen zu können, profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer außerdem von der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).