Sanierung

Attraktive Zuschüsse für Ihre Sanierung bei Einzelmaßnahmen

Einleitung

Im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:

• Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent
• Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen): 20 Prozent
• Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent

Energieeffizientes Sanieren ohne Kredit

Von der Wärmedämmung bis zur neuen Heizung: Energieeffiziente Sanierungen kosten Geld. Deshalb unterstützt das BMWK Sie als Hauseigentümerin oder als Hauseigentümer mit einem attraktiven Investitionszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Förderfähig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen (auch beim Denkmal) von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie Nichtwohngebäuden. Die Fördersätze liegen zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten für jede Einzelmaßnahme. Dabei werden auch die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) in die förderfähigen Kosten einbezogen. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten liegt bei Wohngebäuden bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Beantragung von Einzelmaßnahmen beim BAFA die Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls fördern zu lassen. Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, erhalten zusätzlich eine Förderung in Höhe von fünf Prozent.

Schritt eins zur Förderung Ihrer Sanierung: eine gute Beratung

Am besten, Sie nutzen die vom BMWK vergebene „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ und lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater umfassend unterstützen.

Wichtig für die Antragstellung für die Energieberatung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Den Antrag bei dem BAFA stellt die zugelassene Energieberaterin oder der zugelassene Energieberater.

Sie wollen energieeffizient sanieren?

Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung finden Sie hier die richtigen Expertinnen und Experten in Ihrer Umgebung.

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Publikationen zum Thema

Zuschuss zur Ihrer Sanierung: Das könnte Sie auch interessieren

  • Ausführliche Informationen zur Zuschuss-Förderung für Sanierungen finden Sie auf den Seiten der KfW.

  • Möchten Sie nur einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen? Dann beantragen Sie einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • Sie brauchen ein Darlehen? Dann können Sie Ihre Sanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) über den KfW-Kredit (261,262) besonders zinsgünstig finanzieren und erhalten zusätzlich noch einen attraktiven Tilgungszuschuss.

  • Einen Zuschuss für die Sanierung gewährt das BMWK im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) „Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen“ auch mit Blick auf die Planung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.

  • Lassen Sie sich von Anfang an beraten, am besten durch die Verbraucherzentrale oder mit einer vom BMWK vergebenen Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan).

  • Ihr Gebäude energieeffizient zu sanieren, kann auch besseren Schutz vor Einbrechern bieten. Lesen Sie hier mehr.

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