Für den Heizungstausch und die Sanierung Ihrer kommunalen Gebäude mit Einzelmaßnahmen stehen Ihnen Zuschüsse und Kreditangebote zur Verfügung.
Inhalt
- Förderung des Heizungstausches
- Förderung von Einzelmaßnahmen
- Ergänzungskredit
- Weitere Informationen
1. Förderung des Heizungstausches
Max. 30 Prozent Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus der Union (EU plus assoziierte Märkte) (geplant im 1. Quartal 2027).
Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig. Die Liste mit den förderfähigen Heizungen kann im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA eingesehen werden.
2. Förderung von Effizienzmaßnahmen
Es gibt eine 15 Prozent Grundförderung und ggf. 5 Prozent zusätzlich mit iSFP:
- 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
- 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15 Prozent für den Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung
- 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
- Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; für Investitionen, die über 30.000 Euro liegen, nicht bei Förderung von Heizungen),
| Einzelmaßnahmen | Zuschuss | iSFP-Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen | WPB |
|---|
| Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 5 % |
| Anlagentechnik | 15 % | 5 % | |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 % | |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | | |
3. Ergänzungskredit
Ergänzend zu diesen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragsstellenden für Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden ein Ergänzungskredit offen. Er ist über die Hausbank/Geschäftsbank zu beantragen. Kommunen beantragen diesen direkt bei der KfW.
Weitere Informationen
- Grenzen für förderfähige Ausgaben
- Antragstellung
- Energieberatung
- Fachplanung und Baubegleitung
Grenzen für förderfähige Ausgaben
Es gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen zu den förderfähigen Ausgaben, auf die sich diese Fördersätze beziehen (Details siehe Förderrichtlinie vom 17.07.2026).
Eine Durchführung von Maßnahmen ist auch in Eigenleistung möglich. In dem Fall werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist dann, dass ein Energieeffizienz-Experte oder eine Fachunternehmerin die fachgerechte Durchführung und die Kostenangaben bestätigt.
Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.
Antragstellung
Die Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sowie für Gebäudenetze, können beim BAFA beantragt werden. Der Ergänzungskredit kann für Kommunen direkt bei der KfW beantragt werden.
Der erste Schritt für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien: eine gute Energieberatung
Eine Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Diese finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des BMWE. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird über 3 Module, mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gefördert:
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit eingebunden werden. Bei Anträgen für Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten optional.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf
- maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
- insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.