Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Unternehmen

Einleitung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein umfangreiches Förderprogramm, mit dem Unternehmen die Energieeffizienz in ihren Betrieben steigern können.

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Die BEG EM sieht Investitionszuschüsse, vergeben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen vor, die die Energieeffizienz verbessern.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden mit maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 5 Millionen Euro pro Kalenderjahr. Für Einzelmaßnahmen, welche sich nicht auf das gesamte Nichtwohngebäude beziehen, ist für die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Maßnahme betroffen ist.

Dazu zählen:

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

Maßnahmen an der Anlagentechnik:

  • 10 bis 45 Prozent bei Heizungen (Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung oder energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude)
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung).

Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.

Unbedingt beachten: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt als Beginn der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

StandardBoniMax.
Einzelmaßnahmen ZuschussZuschussiSFP 3)Heizungs-Tausch 4)Wärme­pumpen-Bonus 5)Saubere Biomasse 6)Max. Förder­satz
Solarthermie25 %----25 %
Biomasse10 %-10 %-5 %25 %
Wärmepumpe25 %-10 %5 %-40 %
Innovative Heizungstechnik25 %-10 %--35 %
EE-Hybrid25 %-10 %5 %-40 %
EE-Hybrid mit Biomasseheizung20 %-10 %5 %5 %40 %
Wärmenetzanschluss25 %-10 %--35 %
Gebäudenetzanschluss25 %-10 %--35 %
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung25 %----25 %
Gebäudehülle 1)15 %5 %---20 %
Anlagentechnik 2)15 %5 %---20 %
Heizungsoptimierung15 %5 %---20 %

1) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

2) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

3) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

4) Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

5) Wärmepumpen-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

6) Bonus für saubere Biomasse (auch Innovationsbonus): Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Der erste Schritt für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien: eine gute Energieberatung

Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Diese finden Sie in der Expertenliste des BMWK. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme (EBN) wird über 3 Module, mit 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gefördert:

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit eingebunden werden. Bei Anträgen für Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten optional.

Fachplanung und Baubegleitung

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf

  • maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
  • insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.

Weitere Förderprogramme für Unternehmen

Förderungen für Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbarer Energie, Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Reglungstechnik sowie die energiebezogene Optimierung von Anlagen können über die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft bezuschusst werden.

Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz eines UnternehmensFördersatz große UnternehmenFördersatz kleine und mittlere Unternehmen
Investition in hocheffiziente Querschnittstechnologien
(z. B. Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftsysteme, Nutzung von Abwärme, Dämmung von Anlagen, u. a.)
30 %40 %
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien45 %55 %
Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Reglungstechnik, Hard- und Software30 %40 %
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen30 %
(max. 500 je eingesparter Tonne CO₂)

40 %
(max. 700 je eingesparter Tonne

CO₂)

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Weitere Förderprogramme

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