Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Unternehmen

Einleitung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein umfangreiches Förderprogramm, mit dem auch Unternehmen auf erneuerbares Heizen umsteigen und die Energieeffizienz in ihren Gebäuden steigern können.

Dabei werden Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungstausch, Dämmung) wie auch Komplettsanierungen auf ein Effizienzhaus-/-gebäudeniveau (z.B. EH/EG 55) gefördert.

Für weitere Informationen zu den Konditionen für die Förderung von Komplettsanierungen (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude), siehe hier.

Nutzen Sie die Gelegenheit, die Gebäude Ihres Unternehmens – ob Mietwohnungen oder Betriebsgebäude – zukunftsfest zu machen: Steigen Sie um auf erneuerbares Heizen und sanieren Sie ihre Gebäude. Profitieren Sie dabei von der Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit Investitionszuschüssen.

Inhalt

  1. Förderung des Heizungstausches
  2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
  3. Ergänzungskredit
  4. Weitere Informationen

1. Förderung des Heizungstausches

  • 30 Prozent Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis von Erneuerbaren Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwenden oder eine natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

Es gibt eine 15 Prozent Grundförderung und ggf. 5 Prozent zusätzlich mit iSFP:

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung.
  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung oder energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude)
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung).
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. Hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen
  • Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen)
Boni
EinzelmaßnahmenZuschussiSFP-BonusEffizienz-Bonus
Gebäudehülle15 %5 %
Anlagentechnik15 %5 %
solarthermische Anlagen30 %
Biomasseheizungen 1)30 %
Wärmepumpen30 %5 %
Brennstoffzellenheizung30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)30 %
Innovative Heizungstechnik30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz30 %
Gebäudenetzanschluss30 %
Wärmenetzanschluss30 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 %

1) Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag i.H.v. 2.500 Euro gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.

3. Ergänzungskredit

Ergänzend zu diesen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragsstellenden ein Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden offen. Der KfW-Kredit kann nach Vorlage der Förderzusage bei einer Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.

Weitere Informationen

  1. Grenzen für förderfähige Ausgaben
  2. Antragstellung
  3. Energieberatung
  4. Fachplanung und Baubegleitung
  5. Weitere Förderprogramme

Grenzen für förderfähige Ausgaben

Es gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen zu den förderfähigen Ausgaben, auf die sich diese Fördersätze beziehen (Details siehe Förderrichtlinie vom 29.12.2023). Diese Höchstgrenze liegt beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit bei 8.000 Euro. Für sonstige energetische Maßnahmen beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit, bei Vorliegen eines iSFP steigt diese auf 60.000 Euro.

Eine Durchführung von Maßnahmen ist auch in Eigenleistung möglich. In dem Fall werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Voraussetzung ist dann, dass ein Energieeffizienz-Experte oder eine Fachunternehmerin die fachgerechte Durchführung und die Kostenangaben bestätigt.

Antragstellung

Aufgrund einer befristeten Übergangsregelung ist ausnahmsweise ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Somit können Antragstellende nach Veröffentlichung der neuen Förderkonditionen im Bundesanzeiger förderfähige Vorhaben umsetzen und den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. Dies gilt nur für die Heizungsförderung bei der KfW.

Zur technischen Antragsstellung muss ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende Bedingung oder auflösende Bedingung in den Handwerkervertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass über eine entsprechende Bedingung zu vereinbaren ist, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt. Diese Vertragskonstellation, also ein Fördervorbehalt im Lieferungs- oder Leistungsvertrag, ist durchaus gängig und praktikabel. Diese Regelung greift für den Heizungstausch nach der Übergangsregelung, also ab dem 1. September 2024 und für sonstige Effizienzmaßnahmen ab dem 1. Januar 2024.

Für die Heizungsförderung bei der KfW kommt es zu einem gestaffelten Start: Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus Anträge über das KfW-Portal „Mein KfW“ stellen. Für Unternehmen und weitere Antragstellergruppen (Mehrfamilienhäuser, Kommunen etc.) wird eine Antragstellung zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Die genauen Starttermine werden von der KfW in Abstimmung mit dem BMWK festgelegt und bekanntgegeben.

Der erste Schritt für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien: eine gute Energieberatung

Eine Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten.

Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit eingebunden werden. Bei Anträgen für Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten optional; hier ist die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die erreichte energetische Verbesserung und die voraussichtlichen Kosten ausreichend („Fachunternehmererklärung“).

Fachplanung und Baubegleitung

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt

für Wohngebäude

  • auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.

und für Nichtwohngebäude

  • auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
  • insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.

Weitere Förderprogramme für Unternehmen

Förderungen für Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbarer Energie, Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Reglungstechnik sowie die energiebezogene Optimierung von Anlagen können über die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft bezuschusst werden.

Sie haben Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Weitere Förderprogramme

  • Förderdatenbank

    In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

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