Nutzen Sie die Gelegenheit, die Gebäude Ihres Unternehmens – ob Mietwohnungen oder Betriebsgebäude – zukunftsfest zu machen: Steigen Sie um auf erneuerbares Heizen und sanieren Sie ihre Gebäude. Profitieren Sie dabei von der Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit Investitionszuschüssen.
Inhalt
- Förderung des Heizungstausches
- Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
- Ergänzungskredit
- Weitere Informationen
1. Förderung des Heizungstausches
- Max. 30 Prozent Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis von Erneuerbaren Energien; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
- Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus der Union (EU plus assoziierte Märkte) (geplant im Quartal 2027)
2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
- 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung.
- 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15 Prozent für den Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung
- 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich
- Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen) ab Investitionen von mind. 30.000 €, auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet
| | Boni | | |
| Einzelmaßnahmen | Zuschuss | iSFP-Bonus (ab 30.000 € Investitionsvolumen) | WPB-Bonus | Wertschöpfungs-Bonus* |
|---|
| Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 5 % | |
| Anlagentechnik | 15 % | 5 % | | |
| Heizungsförderung | Max. 30 % | | | 15 % |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 % | | |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | | | |
* Wird im Q1/2027 eingeführt
3. Ergänzungskredit
Ergänzend zu diesen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragsstellenden ein Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden offen. Der Ergänzungskredit kann nach Vorlage der Förderzusage bei einer Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.
Weitere Informationen
- Grenzen für förderfähige Ausgaben
- Antragstellung
- Energieberatung
- Fachplanung und Baubegleitung
- Weitere Förderprogramme
Grenzen für förderfähige Ausgaben
Es gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen zu den förderfähigen Ausgaben, auf die sich diese Fördersätze beziehen (Details siehe Förderrichtlinie vom 17.07.2026). Diese Höchstgrenze liegt beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit bei 8.000 Euro. Für sonstige energetische Maßnahmen beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit, bei Vorliegen eines iSFP steigt diese auf 60.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur gewährt ab Investitionen von mind. 30.000 €, auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet.
Antragstellung
Anträge können seit dem 21. Juli 2026 bei KfW und BAFA gestellt werden.
Zur technischen Antragsstellung muss ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende Bedingung oder auflösende Bedingung in den Handwerkervertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass über eine entsprechende Bedingung zu vereinbaren ist, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt. Diese Vertragskonstellation, also ein Fördervorbehalt im Lieferungs- oder Leistungsvertrag, ist durchaus gängig und praktikabel.
Der erste Schritt für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien: eine gute Energieberatung
Eine Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten.
Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit eingebunden werden. Bei Anträgen für Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten optional; hier ist die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die erreichte energetische Verbesserung und die voraussichtlichen Kosten ausreichend („Fachunternehmererklärung“).
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung für die Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen beim BAFA zusätzlich mitbeantragen.
für Wohngebäude
- auf 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
- bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20 000 Euro.
und für Nichtwohngebäude
- auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
- insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.
Weitere Förderprogramme für Unternehmen
Förderungen für Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbarer Energie, Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Reglungstechnik sowie die energiebezogene Optimierung von Anlagen können über die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft bezuschusst werden.