Die im Folgenden dargestellten ERP- und KfW-Förderkreditprogramme werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt. Anträge müssen stets bei der Hausbank, also Bank oder Sparkasse, eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.
Die Programme im Einzelnen:
- Der ERP-Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld richtet sich an Gründungen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind. Der Kredit ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 200.000 Euro. Bis zu 80.000 Euro können Sie dabei für Betriebsmittel erhalten. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht in Deutschland gründen möchten. Auch Festigungsmaßnahmen oder Nachfolgen können mit diesem Förderangebot finanziert werden. Antragsberechtigt sind des Weiteren kleine gewerbliche Unternehmen nach den Kriterien der Europäischen Union und darüber hinaus gemeinwohlorientierte Unternehmen. Dies gilt sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen. Die Hausbank erhält eine 80-prozentige Haftungsfreistellung, um den Kreditzugang zu erleichtern. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. [Mehr über ERP-Gründerkredite]
- ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist ein Kooperationsvorhaben zwischen der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die KfW stellt ein Refinanzierungsdarlehen zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber der Hausbank eine hundertprozentige Garantie, die Risikoprüfung und Entscheidung zur Übernahme einer Garantie. Der Bund wiederum sichert den Bürgschaftsbanken eine Rückgarantie in Höhe von 80 Prozent zu. Bis zu 35 Prozent eines Vorhabens finanziert der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, bei einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Sie können den Kredit zusätzlich mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken kombinieren. Förderfähig sind neben Investitionen und Unternehmensübernahmen auch Betriebsmittelfinanzierungen. Den ERP-Förderkredit beantragen Sie zunächst bei der Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. [Mehr über ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge]
- Der ERP-Förderkredit KMU
Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen nach den Kriterien der Europäischen Kommission, Einzelunternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten und junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind. Die Kredithöchstgrenze beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck können Sie mit Ihrer Hausbank eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbaren. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos von 50 Prozent, eine Haftungsfreistellung. Diese Maßnahme soll es Banken und Sparkassen erleichtern, Kredite zu vergeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. [Mehr über ERP-Förderkredit KMU]
- Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge sowie von Vorhaben im In- und Ausland. Er wendet sich an größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro. Diese können Kredite mit zinsgünstigen Konditionen erhalten bei einer Höchstgrenze von 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck können Sie mit Ihrer Hausbank eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbaren. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos von 50 Prozent, eine Haftungsfreistellung. Diese Maßnahme soll es Banken und Sparkassen erleichtern, Kredite zu vergeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. [Mehr über KfW-Förderkredit]
- Der ERP-Förderkredit Innovation
Mit dem ERP-Förderkredit Innovation unterstützt die KfW mit bis zu 25 Millionen Euro Innovationsmaßnahmen im Mittelstand. Die geförderten Maßnahmen reichen von Produktverbesserungen über Grundlagenforschung und Durchführbarkeitsstudien bis hin zu KI-Innovationen. Die Innovativität wird dabei in drei Stufen eingeteilt. Bei höherem Innovationsgrad vergünstigen sich die Konditionen. Über den ERP-Förderzuschuss können Sie zudem bis zu fünf Prozent der Kreditsumme als Zuschuss erhalten, maximal 200.000 Euro. [Mehr über ERP-Förderkredit Innovation]
- Der ERP-Förderkredit Digitalisierung
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung unterstützt die KfW mit bis zu 25 Millionen Euro Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand. Mithilfe der Förderungen können Unternehmen neue Hard- und Software anschaffen, digitale Geschäftsmodelle aufbauen oder Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz einsetzen. Der Digitalisierungsgrad wird dabei in drei Stufen gemessen. Bei anspruchsvolleren Vorhaben vergünstigen sich die Konditionen. Über den ERP-Förderzuschuss können Sie zudem bis zu fünf Prozent der Kreditsumme als Zuschuss erhalten, maximal 200.000 Euro. [Mehr über ERP-Förderkredit-Digitalisierung]
- KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung bietet Investitions- und Betriebsmittelkredite für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Der Kredit finanziert Vorhaben, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln. Ebenso können Unternehmen mit dem Kredit die Digitalisierung im Betrieb intensiv vorantreiben. Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis zu zwei Milliarden Euro beträgt. Die KfW übernimmt für die Risikoübernahme die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese marktüblich sind. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer können Sie die Finanzierungsstrukturen mit Ihrer Hausbank auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. [Mehr über KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung]
- KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation:
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation richtet sich an gewerblichen mittelständische und große Unternehmen. Diese müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und über einen Gruppenumsatz von in der Regel bis zu fünf Milliarden Euro verfügen. Durch den Kredit erhalten sie eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Sie können eine Finanzierung für die gesamten Ausgaben erhalten, also für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten. [Mehr erfahren über KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation]